Staatsanwalt fordert in Eternit-Berufungsverfahren 20 Jahre Haft

Die Turiner Staatsanwaltschaft hat im Berufungsverfahren des Asbest-Prozesses für den Schweizer Stephan Schmidheiny und den Belgier Louis de Cartier am Mittwoch 20 Jahre Gefängnis gefordert. Die beiden Männer werden beschuldigt, verantwortlich für den Tod von Tausenden Menschen zu sein.

Auf der Anklagebank: Stephan Schmidheiny (Archiv) (Bild: sda)

Die Turiner Staatsanwaltschaft hat im Berufungsverfahren des Asbest-Prozesses für den Schweizer Stephan Schmidheiny und den Belgier Louis de Cartier am Mittwoch 20 Jahre Gefängnis gefordert. Die beiden Männer werden beschuldigt, verantwortlich für den Tod von Tausenden Menschen zu sein.

In seiner dreistündigen Anklagerede sprach Staatsanwalt Raffaele Guariniello von einem „riesigen Desaster“: „Wir behandeln hier nicht einzelne Schicksale, sondern strukturelle Mängel.“ Es gehe um generelle Entscheidungen der Unternehmensspitze und um die Firmenpolitik auf globaler Ebene.

Bereits in erster Instanz hatte die Staatsanwaltschaft 20 Jahre Haft für die früheren Besitzer der italienischen Eternit S.p.A. (Genua) gefordert. Schmidheiny und de Cartier wurden vor einem Jahr schliesslich zu jeweils 16 Jahren Gefängnis sowie zu Schadenersatzzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt.

Das Strafgericht sah es als erwiesen an, dass die beiden absichtlich eine Umweltkatastrophe verursacht hätten. Ferner haben sie gemäss der Urteilsbegründung vom Mai 2012 mit Absicht Sicherheitsmassnahmen in zwei italienischen Eternit-Fabriken nicht eingehalten.

Bei zwei weiteren Eternit-Fabriken hatte das Strafgericht die Fälle als verjährt erachtet. Gegen das Urteil gingen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die beiden Verurteilten in Berufung.

Staatsanwalt Guariniello forderte am Mittwoch erneut, dass die zwei Angeklagten auch für die Vorfälle in den zwei anderen Fabriken bestraft werden. Die Verteidigung will eine Annullierung des Prozesses.

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