Staatsanwalt hebt Beschlagnahmung der Gurlitt-Sammlung auf

Der Kunstsammler Cornelius Gurlitt soll seine Bilder zurückbekommen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hob die Beschlagnahmung am Mittwoch auf. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens hätten sich neue Erkenntnisse ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Lithografie von Munch aus der Sammlung-Gurlitt (Archiv) (Bild: sda)

Der Kunstsammler Cornelius Gurlitt soll seine Bilder zurückbekommen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hob die Beschlagnahmung am Mittwoch auf. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens hätten sich neue Erkenntnisse ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die rechtliche Situation sei neu bewertet worden. „Das Ermittlungsverfahren selbst ist noch nicht beendet“, hiess es in der Mitteilung weiter.

Die Staatsanwaltschaft hatte am 28. Februar 2012 insgesamt 1280 Bilder aus der Wohnung des heute 81-Jährigen wegen des Verdachts auf ein Steuer- und Vermögensdelikt beschlagnahmt und danach unter Verschluss gehalten. Rund 500 der Werke sind möglicherweise Nazi-Raubkunst.

Gurlitts Anwälte hatten im Februar beim Amtsgericht Augsburg Beschwerde gegen die Beschlagnahmung der spektakulären Kunstsammlung eingelegt.

Anfang dieser Woche unterschrieben der 81 Jahre alte Kunstsammler und seine Anwälte dann einen Vertrag mit der deutschen Regierung und dem Freistaat Bayern.

Gurlitt, der Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, erklärte sich darin bereit, seine Sammlung auch nach dem Ende der Beschlagnahmung von Experten untersuchen zu lassen und unter Nazi-Raubkunstverdacht stehende Werke gegebenenfalls zurückzugeben.

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