Im Zusammenhang mit der Eröffnung des Strafverfahrens gegen SVP-Nationalrat Christoph Blocher untersucht die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich eine mögliche Amtsgeheimnisverletzung durch eine unbekannte Täterschaft. Den Auftrag dazu hat die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft am 23. März erteilt.
Nun laufen Vorabklärungen, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Freitagabend mitteilte. Am 27. März sei von Blochers Anwalt „im gleichen Kontext“ eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen unbekannt eingegangen, heisst es in der Mitteilung. Diese Anzeige wurde ebenfalls an die Staatsanwaltschaft I überwiesen.
Nach der Hausdurchsuchung am 20. März in Blochers Wohnhaus und an seinem Firmensitz hatte Blocher Vorwürfe erhoben, dass die Presse bereits vor den Hausdurchsuchungen von der Strafuntersuchung Wind bekommen habe. Blocher nannte dies „eine Amtsgeheimnisverletzung par excellence“.