Staatsanwalt zieht Bonstetten-Urteil weiter

Der Mann aus dem zürcherischen Bonstetten, der 2010 seinen vierjährigen Sohn in einem Winterthurer Hotel umgebracht hat, muss erneut vor Gericht: Der Staatsanwalt zieht das Urteil des Bezirksgerichts Winterthur ans Zürcher Obergericht weiter. Er will den Vater verwahren.

Der angeklagte Vater (rechts) soll verwahrt werden (Archiv) (Bild: sda)

Der Mann aus dem zürcherischen Bonstetten, der 2010 seinen vierjährigen Sohn in einem Winterthurer Hotel umgebracht hat, muss erneut vor Gericht: Der Staatsanwalt zieht das Urteil des Bezirksgerichts Winterthur ans Zürcher Obergericht weiter. Er will den Vater verwahren.

Im letzten August sprach des Gericht den damals 63-Jährigen des Mordes schuldig und bestrafte ihn mit 18 Jahren Freiheitsentzug. Von einer Verwahrung sah das Gericht ab. Der zuständige Staatsanwalt hatte eine lebenslängliche Strafe und eine Verwahrung gefordert.

Nach dem Studium der schriftlichen Urteilsbegründung zieht er das Urteil nun ans Zürcher Obergericht weiter, wie er am Mittwochabend gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» von SRF sagte. Er stelle den Antrag auf Verwahrung, sagte der Staatsanwalt. Zudem solle die Bestrafung als solche korrigiert werden.

Der Vater hatte gemäss Gericht wohl befürchtet, dass die Mutter das Kind in ihre Heimat Brasilien entführen könnte und er den Sohn nie mehr sehe – obwohl es dafür keine objektiven Anhaltspunkte gegeben habe.

Der Mann hat bereits 1990 seinen erstgeborenen Sohn aus einer früheren Beziehung zu töten versucht. Das Kind überlebte nur knapp. Der heute Erwachsene ist seither körperlich stark behindert.

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