Staatsanwaltschaft Baselland setzt mutmasslichen Angreifern Frist

Nach einem tätlichen Angriff in einem S-Bahn-Zug setzt die Staatsanwaltschaft des Kantons Baselland den zwei mutmasslichen Tätern eine Frist um sich zu melden. Andernfalls würde sie deren Bilder veröffentlichen, teilte sie am Freitag mit.

Nach einem tätlichen Angriff in einem S-Bahn-Zug setzt die Staatsanwaltschaft des Kantons Baselland den zwei mutmasslichen Tätern eine Frist um sich zu melden. Andernfalls würde sie deren Bilder veröffentlichen, teilte sie am Freitag mit.

Der Angriff hatte sich in der Nacht auf den 27. September 2014 zugetragen: In einem S-Bahn-Zug von Pratteln BL nach Basel wurde ein 30-jähriger Mann von einem der mutmasslichen Täter angesprochen und dann angegriffen. Danach beteiligte sich ein zweiter Mann an den Tätlichkeiten.

Eine dritte Person sei darauf dem Opfer zu Hilfe geeilt und habe Schlimmeres verhütet, heisst es in der Mitteilung. Trotzdem wurde der 30-Jährige durch Faustschläge im Gesicht verletzt. Die beiden mutmasslichen Täter konnten bisher nicht identifiziert werden.

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft fordert die zwei Männer nun auf, sich bis zum 25. Februar bei den Behörden zu melden. Andernfalls würde sie Bilder veröffentlichen, die von der Überwachungskamera im S-Bahn-Zug aufgenommen wurden. Die Bilder würden zunächst verpixelt, später allenfalls unverpixelt veröffentlicht.

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