Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Freiheitsentzug für Rolf Erb

Eine zehnjährige Freiheitsstrafe fordert die Staatsanwaltschaft für den Unternehmer Rolf Erb. Sie stellte ihre Anträge am Dienstag, dem zweiten Prozesstag vor dem Winterthurer Bezirksgericht. Sie wirft dem 60-Jährigen Betrug, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung vor.

Eine Skizze von Rolf Erb im Gerichtssaal (Bild: sda)

Eine zehnjährige Freiheitsstrafe fordert die Staatsanwaltschaft für den Unternehmer Rolf Erb. Sie stellte ihre Anträge am Dienstag, dem zweiten Prozesstag vor dem Winterthurer Bezirksgericht. Sie wirft dem 60-Jährigen Betrug, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung vor.

Der ehemalige Konzernchef des Ende 2003 pleite gegangenen Familienimperiums hält den Prozess gegen ihn für unfair. Auf die Fragen des Gerichts gab Erb keine Antworten. Der Sohn des 2003 verstorbenen Firmengründers Hugo Erb machte vor Gericht den Eindruck eines gebrochenen Mannes.

Der Gerichtsvorsitzende las dem Beschuldigten den ganzen Fragenkatalog vor. Erb sass derweil bloss vornübergebeugt schweigend am Tisch. Der Beschuldigte ist seit einem Herzinfarkt vor einem Jahr gesundheitlich angeschlagen.

Ganz zum Schluss beantwortete er eine einzige von Dutzenden von Fragen. Es ging darum, wem drei sichergestellte Schuldbriefe gehörten. Alle anderen Fragen habe er bereits in der Strafuntersuchung beantwortet, sagte er.

Vor der Befragung hatte Erb erklärt, er erwarte keinen fairen Prozess. Seine Anträge vom Vortag seien keineswegs rechtsmissbräuchlich gewesen, wie das Gericht sie bezeichnet hatte. Er habe nur gleich lange Spiesse wie die Anklagebehörde eingefordert.

Erb wollte die amtlichen Verteidiger durch Verteidiger seiner Wahl ersetzen und eine Verschiebung der Hauptverhandlung erreichen. Zudem verlangte er, einen Finanzsachverständigen beiziehen zu können.

Kritik äusserte Erb zudem daran, dass seiner Ansicht nach wichtige Akten im Keller der Staatsanwaltschaft lagerten und sich niemand dafür interessiere. Vor allem gehe es dabei um Unterlagen zu Devisengeschäften.

Nicht schikanieren wollen

Auf die Fragen zu seiner Person gab er überhaupt keine Antwort. Die Verteidigung wäre einverstanden gewesen, wenn das Gericht auf die Verlesung der Fragen zur Sache verzichtet hätte, um den Prozess zu verkürzen.

„Wir wollen Sie, Herr Erb, nicht schikanieren“, sagte der Gerichtsvorsitzende. Die Fragen würden aber trotzdem gestellt, weil das Gericht das Beweisverfahren korrekt durchführen wolle. Es sei Vorschrift, dass die Verfahrensleitung die beschuldigte Person eingehend befrage.

Staatsanwalt plädiert am Donnerstag

Am Donnerstag geht der Prozess mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft weiter. Voraussichtlich am Mittwoch nächster Woche wird die Verteidigung das Wort haben. Das Urteil wird dann erst später eröffnet.

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