Staatsanwaltschaft in Berlin will gegen Ex-Minister ermitteln

Die Berliner Staatsanwaltschaft will im Fall Edathy Ermittlungen gegen Ex-Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich (CSU) einleiten. Entsprechende Informationen der «Welt am Sonntag» wurden der Nachrichtenagentur dpa am Samstag aus CSU-Kreisen bestätigt.

Ermittlungen gegen Hans-Peter Friedrich geplant (Archiv) (Bild: sda)

Die Berliner Staatsanwaltschaft will im Fall Edathy Ermittlungen gegen Ex-Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich (CSU) einleiten. Entsprechende Informationen der «Welt am Sonntag» wurden der Nachrichtenagentur dpa am Samstag aus CSU-Kreisen bestätigt.

Demnach gibt es den Anfangsverdacht, dass der frühere Bundesinnenminister ein Dienstgeheimnis verraten hat. Friedrich hatte SPD-Chef Sigmar Gabriel bereits vor Monaten darüber informiert, dass der Name des damaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy bei Ermittlungen im Ausland aufgetaucht war.

Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sich Friedrich damit strafbar gemacht hat. Eine Bestätigung der Behörde selbst gab es am Samstag nicht. Ein Sprecher sagte: «Es gibt bislang kein Ermittlungsverfahren.» Auf die Frage, ob in der kommenden Woche eines eingeleitet werde, wollte er keinen Kommentar abgeben.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits in der vorigen Woche Vorermittlungen begonnen, um zu prüfen, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt.

Einen Tag nach Bekanntwerden der Vorermittlungen, am 14. Februar, war Friedrich vom Amt des Landwirtschaftsministers zurückgetreten. Er begründete dies damit, dass ihm die «politische Unterstützung» fehle.

Verdacht auf Besitz kinderpornografischen Materials

Friedrich sagte aber auch: «Ich bin nach wir vor der Überzeugung, dass ich im Oktober politisch und rechtlich richtig gehandelt habe.» In dem Verfahren gegen Edathy geht es laut Staatsanwaltschaft Hannover um den Verdacht auf Besitz kinderpornografischen Materials.

Bei Ermittlungen gegen einen Abgeordneten muss Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) laut Bundestags-Geschäftsordnung 48 Stunden vor der Einleitung des Verfahrens unterrichtet werden – ein Wochenende dabei wird nicht mitgerechnet. Danach verliert der Parlamentarier seine Immunität.

Ein Bundestagssprecher wollte am Samstag nicht sagen, ob ein solches Schreiben eingegangen sei. Zu Immunitätsangelegenheiten gebe es grundsätzlich keine öffentlichen Erklärungen des Bundestages. Auch der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft wollte sich dazu äussern, ob es einen Brief der Behörde an den Bundestag gibt.

Die Koalitionspartner Union und SPD streiten seit der vorigen Woche über den Umgang mit vertraulichen Informationen. Im Raum steht der Verdacht, Edathy könnte vor Ermittlungen gegen ihn gewarnt worden sein.

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