Staatsanwaltschaft klagt Attentäter Breivik wegen Terrorismus an

Die Staatsanwaltschaft in Oslo hat am Mittwoch den geständigen Attentäter Anders Behring Breivik angeklagt. Sie wirft dem 33-jährigen Norweger „Terrorakte“ und „vorsätzliche Tötung“ vor.

Breivik muss sich wegen Terrorismus vor Gericht verantworten (Archiv) (Bild: sda)

Die Staatsanwaltschaft in Oslo hat am Mittwoch den geständigen Attentäter Anders Behring Breivik angeklagt. Sie wirft dem 33-jährigen Norweger „Terrorakte“ und „vorsätzliche Tötung“ vor.

Mehr als sieben Monate nach dem Massaker auf Utøya stellte Staatsanwältin Inga Bejer Engh die Anklageschrift vor. Wie erwartet, bezieht sich die Staatsanwaltschaft auf einen Paragrafen der Anti-Terror-Gesetze. Dieser regelt Taten, die darauf abzielen, die Arbeit der Regierung in sensiblen Bereichen zu stören und die Bevölkerung in Angst zu versetzen.

Die 19 Seiten lange Anklageschrift wurde dem Attentäter im Hochsicherheitsgefängnis Ila bei Oslo verlesen. In der Anklage heisst es, dass der Rechtsextremist „extrem schwere Verbrechen begangen hat in einem Ausmass, das unser Land in modernen Zeiten noch nicht erlebt hat“.

Die Verlesung der Schrift dauerte 30 Minuten. Breivik blieb während der ganzen Zeit nach Angaben eines anwesenden Polizisten „absolut ruhig“. Breivik hatte die Taten gestanden, sich aber im juristischen Sinne für nicht schuldig erklärt. Umstritten ist, ob Breivik zurechnungsfähig ist.

Auf Jugendliche geschossen

Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben auf einem Kreuzzug gegen eine multikulturelle Gesellschaft und die „muslimische Invasion“ in Europa war, hatte am 22. Juli im Regierungsviertel von Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet.

Anschliessend erschoss er in einem Sommerlager der regierenden Arbeiterpartei auf der Insel Utøya 69 Teilnehmer, hauptsächlich Teenager. Laut Anklageschrift waren 34 der Todesopfer von Utøya zwischen 14 und 17 Jahre, weitere 22 zwischen 18 und 20 Jahre alt.

Die Anklagepunkte könnten auf eine Verurteilung zu 21 Jahren Gefängnis hinauslaufen, die Höchststrafe in Norwegen. Daran anschliessend könnte eine „Verwahrung“ angeordnet werden, die bei fortgesetzter Einstufung des Inhaftierten als gefährlich immer wieder verlängert werden kann.

Voraussetzung für eine Gefängnisstrafe ist, dass das Gericht den Angeklagten als zurechnungsfähig einstuft. Im November hatten allerdings zwei vom Gericht beauftragte Gutachter Breivik wegen „paranoider Schizophrenie“ für unzurechnungsfähig erklärt.

Unzurechnungsfähig

Die Staatsanwaltschaft bereitet sich nach eigenen Angaben vom Mittwoch derzeit darauf vor, den Prozess unter der Prämisse zu führen, dass der Angeklagte unzurechnungsfähig sei. Dann solle der 33-Jährige zu lebenslanger Einweisung in eine gesicherte psychiatrische Klinik verurteilt werden.

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