Der schwere Skiunfall von Formel-1-Legende Michael Schumacher ist nicht durch andere mitverschuldet worden: Die Staatsanwaltschaft im französischen Albertville gab am Montag bekannt, dass sie ihre Untersuchungen einstelle. Es gebe «kein Vergehen durch wen auch immer».
Die Ausschilderung und Markierung der Piste seien «den französischen Vorschriften entsprechend» gewesen, erklärte Staatsanwalt Patrick Quincy. Schumacher war am 29. Dezember im ostfranzösischen Skigebiet Méribel abseits der markierten Pisten gestürzt und mit dem Kopf auf einen Fels aufgeschlagen.
Mit einem lebensgefährlichen Schädel-Hirn-Trauma wurde er in das Universitätsspital von Grenoble gebracht, wo er wochenlang im künstlichen Koma lag. Inzwischen haben die Ärzte die Aufwachphase eingeleitet, die laut Schumachers Familie aber noch länger dauern kann.
Der Erklärung der Staatsanwaltschaft zufolge lagen der Felsen, über den Schumacher zunächst stürzte, und der zweite Felsen, auf den er mit dem Kopf aufschlug, 10,40 Meter auseinander. Diese Felsen seien wiederum 4,50 Meter vom Pistenrand entfernt.
Bereits Anfang Januar hatte die französischen Ermittler nach vorläufigen Erkenntnissen mitgeteilt, dass Schumacher selbst wohl nicht zu schnell gefahren sei und «absichtlich» die markierte Piste verlassen habe.
Ungeachtet der Feststellungen der Staatsanwaltschaft könnte die Familie Schumacher in einem Zivilverfahren gegen mögliche, aus ihrer Sicht Mitverantwortliche an dem Unfall klagen.