Staatsanwaltschaft verlangt 4 Jahre Gefängnis für Ex-AET-Direktor

Für den ehemaligen Direktor des Tessiner Elektrizitätswerks (AET) hat die Tessiner Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine Gefängnisstrafe von vier Jahren verlangt. Reto Brunett soll im Jahr 2008 zum eigenen Vorteil die Firma eines Freundes überteuert eingekauft haben.

Reto Brunett, früherer Direktor des Tessiner Elektrizitätswerks (AET), beim Verlassen des Gerichtsgebäudes in Lugano (Bild: sda)

Für den ehemaligen Direktor des Tessiner Elektrizitätswerks (AET) hat die Tessiner Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine Gefängnisstrafe von vier Jahren verlangt. Reto Brunett soll im Jahr 2008 zum eigenen Vorteil die Firma eines Freundes überteuert eingekauft haben.

Dem Bündner, der von 2007 bis 2009 an der Spitze der Azienda Elettrica stand, wird vor dem Strafgericht Lugano TI ungetreue Amtsführung und passive Bestechung vorgeworfen. Er selbst erklärt sich für unschuldig.

Mit ihm steht der ehemalige Geschäftsführer der Aargauer Firma „Zimmerli Energie-Technik“ vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft verlangte am Mittwoch für ihn eine dreijährige Gefängnisstrafe. Er steht unter dem Verdacht der Mittäterschaft bei ungetreuer Amtsführung und aktiver Bestechung.

Der Tessiner Staatsanwalt John Noseda zeigte sich in seinem Plädoyer überzeugt, dass beide Beschuldigten mit Vorsatz gehandelt hätten. Brunett habe dabei seine Position an der Spitze der AET, die sich vollständig im Besitz des Kantons Tessin befindet, in gravierender Weise ausgenutzt.

Kaufpreis zu hoch

Im Jahr 2008 veranlasste der damalige AET-Direktor den Kauf der ZET AG. Der Kaufpreis wurde auf 4,6 Millionen Franken festgelegt. Die AET zahlte effektiv zwei Millionen – eine Summe, die im Rahmen des Prozesses zurückverlangt wird. Gemäss Anklage habe Brunett die Firma deutlich überbewertet. Acht Monate nach der Übernahme ging die ZET Konkurs.

In der Anklageschrift wurde deswegen ein Schaden für die AET in der Höhe von 1,56 Millionen beziffert. Am Vortag widersprachen die Beschuldigten allerdings dieser Version. Sie erklärten, im Kaufpreis sei der „Goodwill“ berücksichtigt gewesen, der kalkulierte Mehrwert, den die ZET AG durch die Integration in die AET hätte erreichen können.

Als Beweis für die unlauteren Motive, die die Anklage hinter der Firmenübernahme vermutet, zog die Staatsanwaltschaft die erste Kaufrate von 500’000 Franken heran. Wie die Beschuldigten selbst ausgesagt hatten, beglich der Gründer der ZET AG mit dem Geld Schulden, die er noch bei Brunett hatte.

Geld für Hauskauf

Dieser steckte die Summe in den Kauf eines Hauses. Die Dringlichkeit, mit der Brunett das Geld benötigte, sieht die Anklage als Ursache für die übrigen Unregelmässigkeiten mit denen der Firmenkauf angeblich erfolgte. Der Vertrag sei schon unterschrieben gewesen, bevor der Verwaltungsrat der AET das Geschäft absegnen konnte.

Die Beschuldigten hatten schon am Dienstag diesen Vorwürfen widersprochen. Der Verwaltungsrat sei informiert gewesen. Ohne Ratifizierung wäre die Firmenübernahme ungültig gewesen. Sie warfen der AET sogar vor, die ZET AG – nach der fristlosen Entlassung Brunetts im August 2009 – bewusst gegen die Wand laufen gelassen zu haben.

Der Prozess setzt sich mit dem Plädoyer der Verteidigung fort. Noch nicht bekannt ist der Termin der Urteilsverkündung.

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