Für den Staatsekretär für internationale Finanzfragen, Michael Ambühl, ist der Erwerb der Daten-CD durch deutsche Bundesländer „nicht zulässig“.
Das Steuerabkommen mit Deutschland erlaube den passiven Erwerb von Bankdaten aus der Schweiz, der aktive Erwerb hingegen sei nicht zulässig, sagte Staatssekretär Michael Ambühl im Interview mit der SonntagsZeitung. „Das bedeutet, dass der Kauf, der ja immer aktiv ist, nicht möglich ist.“
Die Formulierung im Staatsvertrag mit Deutschland sei „klar und bewusst so gewählt“ worden. Es sei „bedauerlich, dass die vereinbarte Regelung vor Inkrafttreten offenbar nicht in allen deutschen Bundesländern durchgesetzt werden kann“, sagte Ambühl.
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen soll laut Medienberichten zwei CDs mit Daten von deutschen Bankkunden gekauft haben. Angeblich handelt es sich bei der zweiten CD um Bankauszüge von deutschen Kunden einer grossen Schweizer Bank.
Das Steuerabkommen mit Deutschland muss von beiden Ländern noch ratifiziert werden. Widerstand dagegen regt sich in beiden Ländern: In Deutschland droht das Abkommen an den SPD- und Grünen-regierten Ländern im Bundesrat (Länderkammer) zu scheitern.
In der Schweiz haben National- und Ständerat dem Abkommen zwar zugestimmt. Kommen die angekündigten Referenden zustande, wird das Volk endgültig darüber abstimmen.