Die Stadt Solothurn kann Hauseigentümer zum Anschluss an das Fernwärmenetz verpflichten. Das Solothurner Verwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen den Erschliessungsplan Fernwärme abgewiesen.
Nach dem Regierungsrat habe auch das Verwaltungsgericht den Erschliessungsplan des Gemeinderates der Stadt Solothurn geschützt und insbesondere auch die Anschlusspflicht als rechtmässig beurteilt, teilte die Stadt am Mittwoch mit. Im Hinblick auf eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung sei dieses Urteil «sehr erfreulich».
Der Entscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb von 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden, wie es in der Mitteilung heisst.
Fünf Hausbesitzer hatten sich gegen den Anschlusszwang gewehrt. In einer Einsprache machten sie geltend, die Vorschrift, Liegenschaften an das Fernwärmenetz anschliessen zu müssen, verstosse gegen die Eigentumsgarantie und beschneide die Wirtschaftsfreiheit.
Kein genereller Zwang
Laut dem Verwaltungsgericht ist die Anschlusspflicht kein schwerer Eingriff in die Eigentumsgarantie. Das Verhältnismässigkeitsprinzip bleibe gewahrt. Zum einen gelte die Anschlusspflicht nicht generell, sondern nur bei Neubauten oder wenn Wärmeerzeugungsanlagen ganz oder zu einem wesentlichen Teil ersetzt werden müssten.
Relativiert werde der Eigentumseingriff auch dadurch, dass die Anschlusspflicht nur bestehe, wenn die Kosten für Erneuerung, Umstellung und Betrieb nicht höher seien als 10 Prozent im Vergleich zu andern erneuerbaren Energieträgern. Die Eingriff in die Wahlfreiheit werde damit gemildert.
Ausserdem würden Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten von der Regio Energie Solothurn auf Gesuch hin von der Anschlusspflicht befreit, wenn eigene nutzbare Abwärme zur Verfügung stehe, die mehr als 50 Prozent des Eigenbedarfs decke.