Im Streit um längere Öffnungszeiten für Party- und Nachtlokale in der Stadt Solothurn zeichnet sich eine Lösung ab. Die Stadt will die Möglichkeit lokaler Freinächte prüfen. Die Interessenabwägung zwischen Anwohnenden und Partyvolk soll im Auge behalten werden.
Mit dem Vorschlag für lokale Freinächte reagiert die Stadt auf die Diskussionen über Öffnungszeiten und auf die Vorwürfe von Partyveranstaltern. Die Stadt lud die Vertreter verschiedener Lokale kürzlich zu einem Treffen ein, wie die Stadtkanzlei am Freitag mitteilte.
Ein Grund für den Unmut bei den Veranstaltern ist das neue kantonale Wirtschafts- und Arbeitsgesetz, das seit Anfang 2016 in Kraft ist. Die Gastgewerbebetriebe müssen weiterhin spätestens um 0.30 Uhr und Nachtlokale um 4.00 Uhr schliessen. Das bekannte Solothurner Kulturlokal kann bis 3.00 Uhr geöffnet sein.
Das neue Gesetz brachte jedoch eine grundsätzliche Änderung: Der Kanton kann einem Lokal nicht mehr pro Jahr 20 individuelle Freinächte gewähren.
Bewilligung und Lärmgutachten
Dafür besteht die Möglichkeit, dass die Lokale an Freitagen und Samstagen bis 4.00 Uhr betrieben werden können. Für die Erteilung der Betriebsbewilligung muss ausdrücklich eine rechtskräftige Baubewilligung mit Lärmgutachten vorliegen.
Wollen bestehende Lokale am Wochenende bis 4.00 Uhr oder unter der Woche länger als bis 0.30 Uhr offen haben, stellt dies gemäss den bundesrechtlichen Lärmvorschriften eine wesentliche betriebliche Änderung dar. Es muss ein Nutzungsänderungsgesuch mit einem Lärmgutachten eingereicht werden.
Stadtpräsident und Nationalrat Kurt Fluri (FDP) entschied nun, die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit von lokalen Freinächten zu nutzen. Er will der Gemeinderatskommission vorschlagen, zusätzliche Freinächte bis 4.00 Uhr zu schaffen – etwa jeweils am letzten Samstag eines Monats.