Die Stadt St. Gallen hat 1975 als erste Schweizer Gemeinde die Sackgebühr eingeführt. 40 Jahre später gibt es in rund 300 Gemeinden immer noch keine Gebühr für den Kehricht. Der «Güselgraben» hält sich hartnäckig.
Wer mehr Güsel produziert, soll auch mehr bezahlen – nach diesem Prinzip funktioniert die Sackgebühr. 1975 erfand die Stadt St. Gallen deswegen den gebührenpflichtigen Kehrichtsack. Mit der Einführung der Sackgebühr sank die Abfallmenge, gleichzeitig stieg der Anteil von rezykliertem Material.
2014 verursachte jeder St. Galler 214 Kilogramm Abfall pro Jahr, etwa gleich viel wie vor 40 Jahren. Ein 35-Liter-Sack kostete damals 35 Rappen, heute sind es 2 Franken.
Inzwischen entsorgt rund 80 Prozent der Schweizer Bevölkerung den Abfall nach diesem Verursacherprinzip – und ist damit zufrieden. Das ergab eine Studie des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) aus dem Jahr 2012. Die Sackgebühr zeigt zudem auch ihre Wirkung. Die Menge im Abfallsack hat sich deutlich reduziert.
Abfall wird häufiger getrennt
Die Studie hat gezeigt, dass die Gesamtmenge der über die Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) entsorgten Abfälle in Gemeinden nach Einführung der Sackgebühr im Schnitt um 30 Prozent abnimmt, wohingegen die Menge an Glas, PET, Alu, Weissblech, Papier oder Batterien um den gleichen Prozentanteil zunimmt. Dadurch lassen sich im Schnitt die Abfallentsorgungskosten für eine Gemeinde um 20 Prozent reduzieren.
Gemeinden mit Sackgebühr entsorgen pro Einwohner und Jahr durchschnittlich 80 Kilogramm weniger Kehricht als Gemeinden ohne. Im Jahr 2011 gab es in 517 Gemeinden keine Sackgebühr. Die Zahlen des BAFU belegen in dieser Hinsicht einen wahren «Güselgraben»: Vor allem die lateinische Schweiz sträubt sich gegen die Mengengebühr.
Bundesgerichtsurteil wirkt
Seit 2011 hat der Kanton Nidwalden die Sackgebühr vollständig eingeführt, ebenso der Kanton Waadt bereits in vielen Gemeinden, wie es auf Anfrage der Nachrichtenagentur beim BAFU hiess. Der Kanton Tessin plane die Einführung einer kantonalen Sackgebühr. Keine Sackgebühr kennen der Kanton Genf sowie das Unterwallis. Eine neue Erhebung des BAFU bei den Kantonen ist noch für dieses Jahr geplant.
Das Bundesgericht hatte bereits 2011 entschieden, dass die Sackgebühr schweizweit eingeführt werden muss. Mit einem System ohne solche Gebühren fehle jeder Ansporn, Abfall zu vermeiden. Dies widerspreche dem schweizerischen Umweltschutzgesetz.