Die Stadt Uster schafft mehr Transparenz bei den Baukommissionen. Wer Mitglied eines solchen Gremiums werden will, muss vorgängig seine Interessenbindung offenlegen. Der Stadtrat will so verhindern, dass Kommissionsmitglieder später in den Ausstand treten müssen.
Mit den neuen Richtlinien reagiere Uster auf Vorfälle in anderen Regionen, heisst es in einer Mitteilung der Stadt vom Dienstag. Uster wolle vorausschauend handeln statt bloss reagieren, wie dies in anderen Städten in jüngster Vergangenheit der Fall gewesen sei.
Konkrete Beispiele will Stadtrat Werner Egli (SVP) nicht nennen. Aus den Medien könne jedoch immer wieder entnommen werden, dass im Submissionsverfahren nicht alles sauber laufe.
Da in der Stadt Uster in nächster Zeit grosse Bauprojekte anstehen, habe sich der Stadtrat entschlossen, die Zusammensetzung von Baukommissionen von Grund auf neu zu regeln. Die Offenlegung der Interessen habe sicher schweizweit Vorbildcharakter, sagte der Finanzvorsteher auf Anfrage. Zürich oder Winterthur gingen viel weniger weit.
Egli glaubt nicht, dass es mit dem «proaktiven Vorgehen» schwieriger wird, Kommissionsmitglieder zu finden. In einer Baukommission mitzuarbeiten, sei immer auch mit Prestige verbunden. Zudem müssten Kommissionsmitglieder nicht zwingend aus Uster stammen. Beim Umbau des Hallenbades wirke beispielsweise ein Experte aus St. Gallen mit.
Mitglieder müssen Vereinbarung unterzeichnen
Ansetzen will die Stadt den Hebel zuerst bei der Bildung neuer Kommissionen. Mitglieder, die sich für die Kommissionsarbeit bewerben, müssen «alle Tatsachen» nennen, die zu einer späteren Ausstandspflicht führen könnten. Mit ihnen schliesst die Stadt eine Vereinbarung ab, die der «Vermeidung von Interessenkonflikten» dient.
Bei bestehenden Baukommissionen sieht der Stadtrat vor, dass deren Mitglieder mögliche Interessenkollisionen transparent machen müssen. In allen Baukommissionen müssen die Mitglieder zudem «relevante Veränderungen» laufend von sich aus mitteilen.
Der Stadtrat verspricht sich von diesen Massnahmen eine präventive Wirkung. Mit der Vereinbarung werde es unwahrscheinlich, dass ein Mitglied in den Ausstand treten müsse oder dass Rechtsstreitigkeiten wegen Interessenkonflikten entstehen könnten.