Stadtrat Brugg AG lehnt Gesuch für kantonale Asylunterkunft ab

Die Aargauer Kantonsbehörden können in Brugg nicht wie geplant ein ehemaliges Restaurant als Unterkunft für Asylsuchende nutzen. Der Brugger Stadtrat hat das Baugesuch des Kantons abgewiesen. Im Haus des „Jägerstübli“ war eine Unterkunft für 30 bis 40 Asylbewerber geplant.

Die Aargauer Kantonsbehörden können in Brugg nicht wie geplant ein ehemaliges Restaurant als Unterkunft für Asylsuchende nutzen. Der Brugger Stadtrat hat das Baugesuch des Kantons abgewiesen. Im Haus des „Jägerstübli“ war eine Unterkunft für 30 bis 40 Asylbewerber geplant.

Der Stadtrat begründete die Abweisung des Baugesuches am Montag damit, dass die Lärmvorschriften grundsätzlich nicht eingehalten würden.

Das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) habe nicht aufgezeigt, wie bauliche und gestalterische Massnahmen die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte ermöglichen würden.

Man habe auch Überlegungen zur Sicherheit, zu den Immissionen und zur Wohnhygiene angestellt, hält der Stadtrat fest. Keiner dieser Aspekte sei jedoch baurechtlich relevant gewesen.

Die geplante Umnutzung des ehemaligen Restaurantes „Jägerstübli“ an der Zurzacherstrasse war von Beginn an umstritten. Gegen das Baugesuch des Kantons waren im April 71 Einwendungen eingereicht worden.

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