Weil eine junge Frau bei der «Tanz-dich-frei»-Demo in Winterthur schwer am Auge verletzt wurde, hat die zuständige Staatsanwaltschaft ein Vorermittlungsverfahren in Auftrag gegeben. Damit sollen die genauen Umstände abgeklärt werden, die zu der Verletzung führten.
In die Vorermittlung einbezogen ist auch die am 9. Oktober von der 19-jährigen Geschädigten eingereichte Anzeige gegen Unbekannt wegen schwerer Körperverletzung, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Das Verfahren führt die Stadtpolizei Zürich, die an dem Polizeieinsatz in Winterthur am 21. September nicht beteiligt war.
Erst nach Abschluss der Vorermittlungen könne beurteilt werden, ob eine Strafuntersuchung gegen Polizisten eingeleitet werde, heisst es in der Mitteilung. Bewilligen müsste diese das Obergericht des Kantons Zürich.
Die 19-jährige Demonstrantin war durch ein Gummigeschoss am rechten Auge schwer verletzt worden und musste notoperiert werden. Bei der Auflösung der unbewilligten Tanzdemonstration wurden 93 Demonstranten verhaftet und elf verletzt. Ein junger Polizist verlor auf einem Ohr sein Gehör.