Die Schweizer Gemeinden und Städte fordern eine Neuaufteilung der Kosten bei der Pflegefinanzierung. Ausserdem wollen sie beim Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene einbezogen werden.
Die 2011 in Kraft getretene Neuordnung der Pflegefinanzierung habe zu einer starken Mehrbelastung der öffentlichen Hand geführt, schreiben der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) und der Schweizerische Städteverband (SSV) in einer Mitteilung vom Mittwoch. Städte und Gemeinden gerieten aufgrund der Kostenlast zunehmend in Bedrängnis – und dies ohne jegliche Mitsprachemöglichkeit.
Städte und Gemeinden müssten andere wichtige öffentliche Aufgaben zunehmend zurückstellen, weil die kommunalen Finanzhaushalte immer stärker durch die Kosten in der Pflege belastet würden. Und die Pflegekosten würden weiter stark steigen.
Kantone, Städte und Gemeinden haben nach Abzug der Eigenbeteiligung der Versicherten und der Krankenkassenbeiträge die verbleibenden Kosten in der Pflege zu tragen. Das Gesundheitsobservatorium Obsan rechnet laut SGV und SSV bis 2030 mit einer Verdoppelung der Pflegekosten auf 17,8 Milliarden Franken.
Je nach kantonalem Finanzierungsmodell seien die Städte und Gemeinden überdurchschnittlich belastet. In zehn Kantonen gehe die Restfinanzierung der Pflegekosten sogar zu 100 Prozent an die Gemeinden.
Bereits vor einem Jahr beim BAG interveniert
Der Städte- und Gemeindeverband sind der Auffassung, dass durch die Neuordnung der Pflegefinanzierung «der sogenannte Restfinanzierer zum Hauptfinanzierer geworden ist». Trotzdem sei im April 2016 die Evaluation der neuen Pflegefinanzierung ohne Städte und Gemeinden gestartet worden. Dabei hätten die beiden Kommunalverbände beim Bundesamt für Gesundheit bereits vor einem Jahr den Einbezug der Städte und Gemeinden in die Aktivitäten im Bereich Pflege gefordert. Nun doppeln sie mit einer Resolution nach.
Darin verlangen die Kommunalverbände unter anderem, dass sie systematisch und dauernd in die Diskussionen einbezogen werden, dass der Bund die Aufteilung der Pflegekosten anpasst und dass dem Grundsatz «ambulant vor stationär» in der Pflegegesetzgebung stärker Rechnung getragen wird. Die Krankenversicherungsbeiträge seien bei der Aufteilung der Pflegekosten zwingend an die Kostenentwicklung zu binden, und die Krankenversicherer seien stärker in die Verantwortung zu nehmen.