Der Schweizerische Städteverband (SSV) setzt sich für die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ein: Er lehnt eine Rückkehr zum alten System der Vormundschaftsbehörden ab. Verbesserungen seien aber zu prüfen, teilte der SSV am Donnerstag mit.
Der Entscheid, die früheren Laien- durch Profibehörden zu ersetzen, sieht der SSV als nach wie vor richtig an. Beim Kindesschutz handle es sich um einen äusserst sensiblen und hochkomplexen Bereich. «Die neuen Behörden funktionieren insgesamt gut», heisst es in der Mitteilung.
Aufgrund der aktuellen Debatte im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Flaach ZH sei aber zu prüfen, in welchen Gemeinden und Kantonen Optimierungsbedarf bestehe. Als Beispiel gab der SSV die Zusammenarbeit zwischen Kindesschutzbehörden und Gemeinden an.
Zudem sei sicherzustellen, dass Städte und Gemeinden angehört und ihre Sichtweise und Vorschläge angemessen berücksichtigt würden. Änderungen sollten mit Umsicht und in politischen Verfahren angegangen werden.
SVP fordert mehr Mitspracherecht für Gemeinden
Die SVP des Kantons Zürich hingegen trauert den Laienbehörden nach. Wie SVP-Nationalrat Alfred Heer am Donnerstag vor den Medien in Zürich sagte, erledigten die KESB die Fälle nicht besser als dies vor deren Einführung der Fall war. Im Gegenteil: Die Gemeinden seien unzufrieden und die Arbeit der KESB sei vielfach mangelhaft.
SVP-Kantonsrat Jürg Trachsel forderte, dass Laien in den KESB Einsitz nehmen können. Weiter wiederholte die SVP einmal mehr ihre Forderung nach mehr Mitspracherecht der Gemeinden bei der KESB. Ein entsprechender Vorstoss ist im Nationalrat hängig.
Die Zürcher SVP will aber noch weiter gehen: Im Kanton Zürich soll jede einzelne Person bei den KESB und jede KESB – es gibt 13 davon – durchleuchtet werden. Dass auf der Website der KESB Formulare für Gefährdungsmeldungen zu finden sind, sieht die SVP zudem als Aufruf zum Denunziantentum.
Vor allem im Visier hat die SVP die KESB Winterthur-Andelfingen, die wegen des Tötungsdelikts in Flaach ZH und der KESB-Aufsichtsanzeige gegen die Gemeinde Hagenbuch ZH in die Schlagzeilen geraten war.
Die KESB Winterthur-Andelfingen dürfe keine Fälle mehr bearbeiten, sagte Heer. Zuerst müsse durch das Gemeindeamt und die Strafverfolgungsbehörden eine Untersuchung eingeleitet und die Resultate müssten veröffentlicht werden. Zusätzlich soll die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats eine Untersuchung einleiten, um die Arbeit aller KESB zu überprüfen.
KESB seit Anfang 2013
Die KESB sind ein Resultat des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, das seit Anfang 2013 gilt. Seither werden Massnahmen nicht mehr von Laien sondern von Fachpersonen angeordnet.
Mit der Professionalisierung einher ging ein Kompetenzverlust der Gemeinden: Die über 1400 Vormundschaftsbehörden, die in der Deutschschweiz vorwiegend kommunal organisiert waren, wurden abgelöst von schweizweit rund 150 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.
Die noch junge Behörde geriet in jüngster Vergangenheit in mehreren Kantonen in die Kritik.