Die Nationalbank soll auf Guthaben von Sozialversicherungen und Pensionskassen keine Negativzinsen erheben. Vertreter der vier grossen Parteien im Ständerat verlangen, dass die kleine Kammer dazu eine Erklärung abgibt. Damit wollen sie den politischen Druck auf die Nationalbank erhöhen.
Das Parlament könne der Nationalbank (SNB) keine Vorgaben machen, sagte Anita Fetz (SP/BS) am Donnerstag auf Anfrage. Es könne aber auf mögliche Kollateralschäden durch Negativzinsen hinweisen, welche die Nationalbank nicht beabsichtigt habe.
Die Forderung nach einer Ausnahme ist nicht neu. Der Pensionskassenverband und Politiker haben sie in den letzten Wochen mehrfach erhoben. SNB-Präsident Thomas Jordan antwortete bisher abschlägig: Die Negativzinsen wirkten nur, wenn es keine Möglichkeiten zur Umgehung gebe.
Das ist auch Fetz bewusst. Mit der Erklärung gehe es aber darum, der Nationalbank zu signalisieren, dass über die Parteigrenzen hinweg die Erwartung nach einer Ausnahme bestehe. Neben Fetz haben Peter Bieri (CVP/ZG), Felix Gutzwiller (FDP/ZH) und Alex Kuprecht (SVP/SZ) den Antrag für eine Erklärung des Ständerats unterzeichnet. Sie präsidieren ihre jeweiligen Fraktionen im Ständerat.
Debatte vielleicht noch in dieser Session
Mit der Erklärung fordern die vier Parlamentarier, dass die SNB auf Guthaben auf Girokonten von obligatorischer Kranken- und Unfallversicherung sowie der beruflichen Vorsorge keine Negativzinsen erhebt. Das Büro des Ständerats entscheidet nächste Woche, ob der Antrag in der laufenden Session ins Programm aufgenommen wird, wie Ständeratspräsident Claude Hêche (SP/JU) am Donnerstag sagte. Behandelt würde das Geschäft dann voraussichtlich in der dritten Sessionswoche.
Gemäss Geschäftsreglement kann der Ständerat auf schriftlichen Antrag eines Mitglieds zu wichtigen Ereignissen oder Problemen der Aussen- oder Innenpolitik eine Erklärung abgeben. Er kann dazu auch eine Diskussion führen. Es handelt sich um ein schwaches Druckmittel, deshalb wird es selten angewendet.
CVP mit Fraktionsmotion
Nach Ansicht der Antragsteller ist die Erklärung in diesem Fall aber das richtige Mittel. Eine dringliche Interpellation richte sich an den Bundesrat, und der könne auch nicht mehr tun, sagte Fetz. Und eine Motion sei ein Gesetzgebungsauftrag, die Nationalbank sei aber unabhängig in ihrer Entscheidung. Nach Ansicht der Fraktionschefs sei der gemeinsame Auftritt ein stärkerer Ausdruck.
Über die Wahl des richtigen Mittels gibt es unterschiedliche Auffassungen: Die CVP hat eine Fraktionsmotion beschlossen, mit der sie den Bundesrat auffordern will, zusammen mit der Nationalbank Lösungen für das Problem der Negativzinsen bei Sozialversicherungen vorzuschlagen.