Bund und Kantone sollen in Notlagen Impfungen für besonders gefährdete Personengruppen obligatorisch erklären können. Die Gegner warnten vergeblich vor „staatlichen Eingriffen“ in die persönliche Freiheit. Der Ständerat hiess am Freitag das Epidemiengesetz mit 29 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung gut.
Das revidierte Gesetz ersetzt das alte Regelwerk aus dem Jahr 1970. Die Schweiz will sich damit besser wappnen gegen übertragbare Krankheiten wie die Lungenkrankheit SARS oder Schweinegrippe. Zudem soll der Bund die strategische Führung übernehmen.
Die Lebensbedingungen hätten sich in den letzten 40 Jahren stark geändert, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Vor allem die Mobilität habe stark zugenommen, weshalb auch das Risiko der übertragbaren Krankheiten gestiegen sei.
Am meisten zu diskutieren gaben in der kleinen Kammer die Impfungen. Der Bundesrat schlägt vor, dass der Bund neu in einer Notlage Impfungen für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen obligatorisch erklären kann, etwa für Gesundheitsberufe.
Eine Minderheit des Ständerats vertrat die Ansicht, ein Obligatorium gehe zu weit. Ihr Antrag zielte darauf ab, dieses aus der Vorlage zu kippen. Er wurde deutlich abgelehnt. Ein Obligatorium widerspreche den Grundrechten und der individuellen Freiheit, argumentierte Liliane Maury-Pasquier (SP/GE).
Obligatorium ist kein Zwang
Christine Egerszegi (FDP/AG) betonte im Namen der Kommission, es handle sich nicht um einen Impfzwang. Der Unterschied zum Obligatorium bestehe darin, dass es im Falle eines Zwangs auch Sanktionsmöglichkeiten geben müsste. Dies sei aber nicht der Fall.
Präventivmediziner Felix Gutzwiller (FDP/ZH) sprach von „zwei Wertepolen“, die in dieser Frage eine Rolle spielten: die individuelle Freiheit und der Schutz der Öffentlichkeit. Es sei auch unter „liberaler Optik richtig“, für Fälle möglicher Ansteckungen ein Obligatorium einzuführen.
Umstritten war auch die Rolle der Kantone. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass auch die Kantone Impfungen für besonders exponierte Personen obligatorisch erklären können. Der Nationalrat schwächte die Formulierung ab: Er wollte, dass die Kantone die Impfungen nur noch ausüben, vorschlagen und empfehlen dürfen.
Der Ständerat hingegen folgte seiner Kommission und segnete mit 11 zu 7 Stimmen folgenden Wortlaut ab: Die Kantone können Impfungen „obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht“. Mit der heutigen Gesetzgebung können die Kantone laut Berset allen eine Impfung vorschreiben, künftig nur noch besonders exponierten Kreisen.
Die Vorlage geht nun an den Nationalrat zurück.