Ständerat befürwortet Prämien-Korrektur

Die Räte haben sich darauf geeinigt, wie die in manchen Kantonen zu viel und in anderen zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien ausgeglichen werden können. Der Ständerat hat die Lösung des Nationalrats gutgeheissen. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Vergleichen von Krankenkassenprämien mit comparis.ch (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Räte haben sich darauf geeinigt, wie die in manchen Kantonen zu viel und in anderen zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien ausgeglichen werden können. Der Ständerat hat die Lösung des Nationalrats gutgeheissen. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Vorgesehen ist, dass 800 Millionen Franken umverteilt werden – ungefähr die Hälfte der falsch berechneten Prämiensumme. An der Finanzierung sollen sich die Versicherten, die Versicherer und der Bund zu je einem Drittel beteiligen.

Die Versicherten berappen den Ausgleich über die Rückerstattung der CO2-Abgabe. Die Prämienzahler in den Kantonen mit zu tiefen Prämien müssen für eine bestimmte Zeit auf die Vergütung aus der CO2-Abgabe verzichten. Wer in einem Kanton wohnt, in dem die Prämien zu hoch waren, erhält einen Prämienabschlag.

Freuen können sich insbesondere die Versicherten in den Kantonen Waadt und Genf. Sie bezahlten zwischen 1996 und 2011 pro Kopf insgesamt 955 respektive 883 Franken zu viel. Es folgen die Kantone Tessin (429 Franken), Zürich (363 Franken) und Thurgau (318 Franken).

Am meisten profitiert haben die Versicherten in den Kantonen Jura, Bern, Uri und Glarus. Sie bezahlten pro Kopf zwischen 817 und 879 Franken zu wenig. Der Ausgleich soll 2015 beginnen und innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.

Wie hoch der Prämienauf- respektive -abschlag für den einzelnen Versicherten genau ausfällt, wird erst Ende Jahr oder Anfang 2015 bekannt. Dies, weil noch nicht alle Zahlen für die Berechnung vorliegen. Klar ist, dass die Rückerstattung in einem Kanton für alle gleich hoch angesetzt wird, unabhängig von der Höhe der Franchise und vom Alter. Auch Kinder erhalten somit eine Prämienrückerstattung.

Auf Zeitraum geeinigt

Auf diese Rückzahlungs-Modalitäten hatten sich die Räte bereits zuvor geeinigt. Umstritten war zuletzt noch, für welchen Zeitraum die Rückzahlung greifen soll. Vorgesehen war zunächst, jene Prämien auszugleichen, die zwischen 1996 und dem Inkrafttreten des Krankenkassen-Aufsichtsgesetzes zu viel bezahlt worden waren.

Da inzwischen aber unklar ist, ob das Aufsichtsgesetz überhaupt zu Stande kommt, hat der Nationalrat den Ausgleich entkoppelt: Dieser soll den Zeitraum zwischen 1996 und 2013 erfassen. Der Ständerat hat dieser Lösung am Dienstag zugestimmt.

«Damit können wir dieses schwierige Geschäft, das uns lange beschäftigt hat, ab dem 1. Januar 2015 endlich umsetzen», sagte Kommissionssprecherin Christine Egerszegi-Obrist (FDP/AG). Es liege nun an beiden Räten dafür zu sorgen, dass sich dieser Fall nicht wiederhole. Darum müsse möglichst bald eine gesetzliche Basis geschaffen werden. «Sonst stehen wir in ein paar Jahren vor dem gleichen Debakel», sagte Egerszegi.

Der Sänderat schloss sich am Dienstag dem Nationalrat stillschweigend an.

Zur Vermeidung künftiger Ungleichgewichte zwischen den Kantonen liegt noch keine Lösung vor. Das Krankenkassen-Aufsichtsgesetz liegt derzeit wieder bei der Gesundheitskommission des Nationalrats.

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