Ständerat beharrt auf Registrierungspflicht für Auslandschweizer

Der Ständerat beharrt darauf, dass sich im Ausland lebende Schweizer wie schon heute auch künftig ins Auslandschweizerregister eintragen lassen müssen. Er folgte am Dienstag der Mehrheit seiner Staatspolitischen Kommission (SPK). Nun ist wieder der Nationalrat am Zug.

Auslandschweizer, die abstimmen wollen, müssen sich registrieren (Bild: sda)

Der Ständerat beharrt darauf, dass sich im Ausland lebende Schweizer wie schon heute auch künftig ins Auslandschweizerregister eintragen lassen müssen. Er folgte am Dienstag der Mehrheit seiner Staatspolitischen Kommission (SPK). Nun ist wieder der Nationalrat am Zug.

Das heutige System habe sich bewährt, begründete Filippo Lombardi (CVP/TI) den Antrag der SPK. Ohne das Obligatorium riskiere die Schweiz, die Hälfte dieser über 730’000 Köpfe zählenden Gemeinschaft zu verlieren. «Es gibt keine Sanktion, wenn man sich nicht an die Immatrikulationspflicht hält. Es ist eine Art moralische Pflicht.»

Aussenminister Didier Burkhalter plädierte für die Freiwilligkeit und die Motivation dazu, sich eintragen zu lassen. Der Rat folgte aber mit 34 gegen 8 Stimmen der SPK-Mehrheit.

Wer vom Ausland aus in der Schweiz abstimmen und wählen will, muss sich nach dem Willen der kleinen Kammer in der zuständigen Gemeinde ein zweites Mal registrieren lassen, nämlich im Stimmregister. Auch hier blieb der Ständerat auf seiner anfänglichen Linie – und in diesem Fall auch auf jener des Bundesrates.

Erreichbarkeit gewährleisten

Auf die obligatorische Registrierung bei einem Konsulat oder einer Botschaft pocht auch der Auslandschweizerrat. An seiner Sitzung Mitte August verabschiedete er eine entsprechende Resolution. Eine globale, kohärente Auslandschweizerpolitik bedinge die Erreichbarkeit der Schweizerinnen und Schweizer im Ausland, heisst es darin.

Für die Verbindung zwischen Bund und Auslandschweizern sei die Registrierung zwingend. Die Beziehung unter Schweizern im Ausland und von Auslandschweizern zur Heimat muss gemäss Verfassung gefördert werden. Und in Krisen oder bei Konflikten könne nur mit der Registrierungspflicht die gesamte Diaspora kontaktiert werden.

Der Nationalrat hatte im Sommer beschlossen, dass die Eintragung ins Auslandschweizerregister freiwillig sein soll und folgte damit der Linie des Bundesrates. Als Anreiz für eine Registrierung will der Nationalrat aber alle Schweizer automatisch ins Stimmregister aufnehmen lassen, die im Register erfasst sind.

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