Ständerat bewilligt Einsatz von Sicherheitsberatern in Botschaften

Schweizer Vertretungen in Krisenstaaten sollen besser geschützt werden. Der Ständerat hat am Mittwoch mit 38 Stimmen und ohne Gegenstimme den Einsatz von Armee-Experten bewilligt, die den Sicherheitskräften vor Ort beratend zur Seite stehen sollen.

Italienischer Carabinieri vor Schweizer Botschaft in Rom (Archiv) (Bild: sda)

Schweizer Vertretungen in Krisenstaaten sollen besser geschützt werden. Der Ständerat hat am Mittwoch mit 38 Stimmen und ohne Gegenstimme den Einsatz von Armee-Experten bewilligt, die den Sicherheitskräften vor Ort beratend zur Seite stehen sollen.

Maximal drei Experten sollen in Auslandsvertretungen als Berater tätig sein können. Sie leisten den Einsatz als Assistenzdienst, ohne Waffe und in zivil. Der Einsatz dieser Experten ist bis Ende 2016 befristet. Der Bundesrat kann ihren Einsatz jederzeit unterbrechen oder vorzeitig beenden.

Im Gegensatz zum Bundesrat will der Ständerat die Dauer der jeweiligen Assistenzdienste nicht auf höchstens ein Jahr beschränken. Die kleine Kammer folgte oppositionslos dem entsprechenden Antrag der Sicherheitspolitischen Kommission.

Mitte Februar beschloss der Bundesrat, die Schweizer Botschaft in Kairo bis zu zwölf Monate lang mit einem Sicherheitsexperten der Armee zu unterstützen. Dieser Einsatz war vom Aussendepartement (EDA) und vom Verteidigungsdepartement (VBS) beantragt worden.

Waffen nicht dabei

Da diese Einsätze jeweils länger als drei Wochen dauern, muss gemäss Militärgesetz die Bundesversammlung zustimmen, auch wenn sie ohne Waffe geleistet werden. Verteidigungsminister Ueli Maurer sagte, der Einsatz der Berater sei im Sinn einer Ausnahme vorgesehen, dort wo es aus Gründen der Sicherheit notwendig sei.

Mit der Revision des Militärgesetzes – im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee – will der Bundesrat sich die Kompetenz geben, selbst über den Einsatz einzelner Angehöriger des militärischen Personals zu entscheiden. Der Bundesrat rechnet damit, dass das Gesetz nicht vor Anfang 2017 in Kraft tritt.

Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

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