Für mittelgrosse Solaranlagen auf Gebäuden sollen Eigentümer zwischen einer Investitionshilfe und der KEV wählen können. Diese letzte Differenz im indirekten Gegenentwurf zur Cleantech-Initiative hat der Ständerat am Donnerstag ausgeräumt. Ein Rückzug der Initiative rückt näher.
Kernstück des Gegenentwurfs, den das Parlament ausgearbeitet hat, ist eine Erhöhung der Abgabe auf Strom zur Förderung erneuerbarer Energie von heute 0,45 auf maximal 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. Damit soll zusätzliches Geld für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zur Verfügung stehen, was erlaubt, die Warteliste mit über 21’000 Solar-, Wind- und Biomasse-Projekten ab 2014 abzutragen.
Rund 300 Millionen Franken sollen dank der Erhöhung zusätzlich in die KEV-Kasse fliessen. Geschont werden allerdings Betriebe mit hohem Stromverbrauch, weil diese um ihre Wettbewerbsfähigkeit fürchten müssten, wenn sie die volle KEV-Abgabe bezahlen müssten. Sie müssen die Abgabe nicht bezahlen, wenn sie sich freiwillig zu mehr Energieeffizienz bekennen.
Schwellenwert für Investitionshilfe
Zur Beschleunigung der Gesuchsbehandlung beitragen soll auch eine neue Einmalvergütung für kleinere Energieprojekte. Zwischen Nationalrat und Ständerat herrschte bis zuletzt Uneinigkeit, bis zu welcher Leistung von Kleinkraftwerken diese einmalige Investitionshilfe gewährt werden soll.
Durchgesetzt hat sich nun ein Kompromiss. Dieser sieht vor, dass Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt die Einmalvergütung, aber keine KEV erhalten. Bei Anlagen zwischen 10 und 30 Kilowatt kann zwischen Einmalvergütung und KEV gewählt werden. Bei über 30 Kilowatt kommt nur die KEV in Frage, bei der die Einspeisung von Strom ins Netz vergütet wird.
Der Ständerat schloss sich am Donnerstag ohne Gegenstimme dieser Lösung aus dem Nationalrat an. Zunächst hatte die kleine Kammer verlangt, dass Solaranlagen bis 30 Kilowatt generell die Einmalvergütung erhalten sollen.
KEV für Bauernhöfe
Plädiert hatte der Nationalrat für die Wahlmöglichkeit für mittelgrosse Anlagen, weil beispielsweise Bauern mit Solaranlagen auf den Dächern ihrer Höfe mit dem höheren Schwellenwert schlechter gefahren wären, wie Energieministerin Doris Leuthard in Erinnerung rief. Aus ihrer Sicht stellen beide Varianten einen gangbaren Weg dar, um die Warteliste rasch zu verkleinern.
Eine Rolle spielte für die Räte auch die zeitliche Komponente: Soll die Änderung auf Anfang 2014 in Kraft treten, muss das Parlament in dieser Session das Geschäft noch unter Dach bringen.
Am Freitag in einer Woche müssen National- und Ständerat in der Schlussabstimmung das Geschäft absegnen, das als «Energiewende light» bezeichnet wird. Danach will die SP als Initiantin entscheiden, ob sie die Initiative zurückzieht, wie sie auf Anfrage mitteilte. Die Cleantech-Initiative verlangt, dass bis 2030 die Hälfte des Energieverbrauch in der Schweiz über erneuerbare Energie gedeckt wird.
Im Nationalrat hatte der SP-Energiepolitiker Roger Nordmann (VD) angekündigt, er werde sich bei einer Annahme des Nationalratskompromisses zu den Solaranlagen für den Rückzug einsetzen.