Der Ständerat entscheidet am Mittwoch über den Schutz des Wolfes in der Schweiz. Geht es nach seiner vorberatenden Kommission, darf der Wolf künftig gejagt werden.
Zur Debatte steht eine Motion des ehemaligen Walliser CVP-Ständerats René Imoberdorf. Sollten beide Räte den Vorstoss annehmen, müsste der Bundesrat das Jagdgesetz ändern. Zudem müsste die Schweiz die Berner Konvention kündigen, den völkerrechtlichen Vertrag des Europarats über den Artenschutz. Für die Gegner kommt es nur schon aus diesem Grund nicht in Frage, den Wolf zur Jagd freizugeben.
Die Mehrheit in der vorberatenden Ständeratskommission vertritt jedoch die Auffassung, die Zunahme der Wölfe müsse gebremst werden. Die Bedenken der Bergkantone seien ernst zu nehmen, argumentieren die Befürworter der Motion. Die bisherigen Massnahmen mit Herdenschutz und einzelnen Abschüssen von Wölfen reichten nicht.
Schutz bereits gelockert
Der Wolfsschutz ist erst vor kurzem gelockert worden. Seit vergangenem Sommer dürfen Jungwölfe eines Rudels unter gewissen Voraussetzungen abgeschossen werden – namentlich dann, wenn sich die Tiere regelmässig in der Nähe von Siedlungen aufhalten. Das Parlament hatte den Bundesrat mit dieser Änderung beauftragt.
Schon 2012 hatte der Bundesrat die Möglichkeit geschaffen, einzelne Wölfe abzuschiessen, wenn trotz Herdenschutzmassnahmen grosse Schäden an Nutztieren auftreten. Mit einer weiteren Revision der Jagdverordnung 2013 wurden die rechtlichen Grundlagen für die finanzielle Abgeltung von Herdenschutzmassnahmen geschaffen.
Gegen die Verfassung
Aus Sicht des Bundesrates genügen diese Massnahmen, wie er in seiner Antwort auf die Motion Imoberdorfs schrieb. Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass Herdenschutzmassnahmen zwar keinen hundertprozentigen Schutz böten, die Schäden jedoch um ein Vielfaches reduzieren könnten.
Eine Kündigung der Berner Konvention hätte negative Folgen für den Schutz vieler Arten und Lebensräume, hält der Bundesrat fest. Die ganzjährige Jagd auf den Wolf würde zudem Artikel 78 der Bundesverfassung widersprechen, der den Bund dazu verpflichtet, bedrohte Arten vor der Ausrottung zu schützen. Nach dem geltenden Jagdgesetz sind nur der Waschbär, der Marderhund sowie die verwilderte Hauskatze ganzjährig jagdbar.
Aus blosser Lust am Töten
Dem Ständerat liegt auch eine Standesinitiative des Kantons Wallis mit dem Titel «Wolf. Fertig lustig!» vor, die dasselbe fordert wie Imoberdorfs Motion. Die Initiative lehnte die vorberatende Kommission jedoch ab. Bei einem Ja zur Standesinitiative müsste das Parlament selber eine Gesetzesänderung ausarbeiten, bei einem Ja zur Motion würde der Bundesrat den Auftrag erhalten.
In der Begründung zur Initiative schreibt der Kanton, der Wolf stelle eine grosse Gefahr für einen Teil der Berglandwirtschaft dar. Er verursache auch bedeutende Kosten. «Der Wolf tötet wahllos, ohne sich um die Bedürfnisse der Fauna zu kümmern, und meist tut er dies aus blosser Lust am Töten», heisst es im Vorstoss.
Die geltenden Regeln seien von Technokraten ausgearbeitet worden, die mit der Realität der Bergbevölkerung wenig vertraut seien, kritisiert das Wallis. In der Schweiz gebe es keine Region, die gross genug sei, um dem Wolf einen artgerechten Lebensraum zu bieten.