Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sollen sich in der Schweiz leichter einbürgern lassen können. Der Ständerat hat sich am Donnerstag im Grundsatz für eine Änderung der Bundesverfassung und des Bürgerrechtsgesetzes ausgesprochen.
Der Ständerat hat sich am Donnerstag im Grundsatz für eine erleichterte Einbürgerung der dritten Generation entschieden. Die Frage war aber äusserst umstritten: Bei 21 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung lag der Entscheid in den Händen von Ratspräsident Claude Hêche (SP/JU). Dieser sprach sich dafür aus, auf die Vorlage einzutreten. Über die Details wird der Rat erst später befinden. Die Vorlage geht nun zurück an die vorberatende Kommission, die dem Rat beantragt hatte, nicht darauf einzutreten.
Die Befürworter der erleichterten Einbürgerung argumentierten, es gehe um Menschen, die perfekt integriert seien. Sie seien in der Schweiz geboren, arbeiteten hier, bezahlten Steuern, leiteten Vereine. Das gab auch Justizministerin Simonetta Sommaruga zu bedenken.
Die Gegner machten geltend, bei näherer Betrachtung habe sich gezeigt, dass schwierig zu definieren wäre, wer überhaupt von der erleichterten Einbürgerung profitieren könnte. Der bürokratische Aufwand wäre riesig, sagte Peter Föhn (SVP/SZ). Vor allem aber befürchten die Gegner, die neue Verfassungsbestimmung könnte den Weg für die automatische Einbürgerung bei Geburt in der Schweiz bereiten.
Grossmutter in der Schweiz geboren
Nach dem Willen des Nationalrates wäre die Geburt in der Schweiz eine Voraussetzung für die erleichterte Einbürgerung. Zudem müsste mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren worden sein oder ein Aufenthaltsrecht besessen haben. Auch ein Elternteil müsste hier geboren worden sein oder vor dem zwölften Altersjahr eine Aufenthaltsbewilligung erworben haben.
Ein Automatismus ist im Gesetzesentwurf nicht vorgesehen: Auch Personen der dritten Ausländergeneration sollen das Schweizer Bürgerrecht nur auf Antrag erhalten und die Integrationskriterien erfüllen müssen. Die Verfassungsbestimmung würde eine spätere Änderung aber ermöglichen.
Anders als für die normalen Einbürgerungsverfahren ist für die erleichterte Einbürgerung der Bund allein zuständig. Gemäss Bundesverfassung regelt er den Erwerb des Bürgerrechts jedoch nur bei Abstammung, Heirat und Adoption. Neu würde in der Bundesverfassung verankert, dass der Bund auch den Erwerb des Bürgerrechts durch Geburt regelt und Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration erleichtert.
Automatismus ausschliessen
Um einen späteren Automatismus zu verhindern, hatte sich die Staatspolitische Kommission des Ständerates zunächst dafür ausgesprochen, das Kriterium «Geburt in der Schweiz» nicht in der Verfassung zu verankern. Sie arbeitete einen anderen Vorschlag aus, der am Ende aber in der Kommission keine Mehrheit fand.
Im Nationalrat stellte sich nur die SVP gegen die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation. Die Vorlage ausgearbeitet hatte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates auf Basis einer parlamentarischen Initiative der Waadtländer SP-Nationalrätin Ada Marra.
Stimmen die Räte den Änderungen am Ende zu, hat das Stimmvolk das letzte Wort. In der Vergangenheit gab es wiederholt Bestrebungen, eine schweizweit einheitliche Regelung einzuführen. 2004 lehnte das Volk eine Vorlage ab, die erleichterte Einbürgerungen für die zweite Generation und automatische für die dritte Generation vorsah. Die aktuelle Vorlage würde weniger weit gehen.