Die Bevölkerung soll besser vor Gesundheitsschäden durch nichtionisierende Strahlung geschützt werden. Der Ständerat hat am Donnerstag ein Gesetz angenommen, das Regeln zu Laserpointern, Medizinlasern und Solarien enthält.
Das Gesetz war nicht umstritten. Der Ständerat hiess es ohne Diskussion und ohne jegliche Änderung einstimmig gut. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
Bei besonders gefährlichen Produkten soll künftig nicht nur die Einfuhr oder Abgabe, sondern auch der Besitz verboten werden können. Im Fokus stehen starke Laserpointer. Diese dürfen in der Schweiz schon heute nicht mehr verkauft werden. Mit dem neuen Gesetz könnte der Bund auch den Besitz verbieten.
Wenn die Strahlung solcher Laserpointer auf das Auge trifft, können Netzhautverletzungen resultieren, die das Sehvermögen beeinträchtigen oder gar zur Erblindung führen. Zudem stellten Laserpointer für Berufsgruppen wie Piloten ein gravierendes Sicherheitsproblem dar, argumentiert der Bundesrat.
Korrekte Anwendung
Weniger weitreichende Massnahmen sieht das Gesetz für Produkte vor, die Personen zwar stark belasten können, aber die Gesundheit nicht oder nur geringfügig gefährden, wenn sie sachkundig bedient werden. Das betrifft Produkte wie Blitzlampen zur Haarentfernung oder Ultraschallgeräte für kosmetische Behandlungen.
Bei solchen Produkten setzt der Bundesrat in erster Linie auf die korrekte Anwendung. Behandlungen mit Produkten, die sehr hohe Belastungen verursachen, sollen ausschliesslich durch Personen vorgenommen werden, die nachweislich über genügend Sachkunde verfügen.
Jugendschutz im Solarium
Im Auge hat der Bundesrat ferner Solarien: Künftig soll kontrolliert werden, ob die Anbieter die Benutzerinnen und Benutzer genügend über die Gefahren informieren und die Sicherheitsvorgabe des Herstellers einhalten.
In der Ausführungsverordnung will der Bundesrat die Pflichten von Solariumbetreibern konkretisieren und so auch den Schutz von Jugendlichen verstärken. Die Ständeratskommission möchte die Ausformulierung dieser Pflichten verfolgen und hat deshalb beschlossen, sich zum Verordnungsrecht konsultieren zu lassen.
Lücken schliessen
Im neuen Gesetz werde nur das Nötigste gesetzlich geregelt, sagte Joachim Eder (FDP/ZG) im Namen der vorberatenden Kommission. Es handle sich um ein Rahmengesetz. Auch andere Erlasse enthielten Bestimmungen zu nichtionisierender Strahlung, etwa das Umweltschutzgesetz. Das neue Gesetz ergänze bestehende Regelungen und schliesse Lücken. Damit würden auch parlamentarische Vorstösse erfüllt.
Nichtionisierende Strahlung ist im Gesetz definiert als elektromagnetische Felder mit einer Wellenlänge von grösser als 100 Nanometer. Bei einer kleineren Wellenlänge spricht man von ionisierender Strahlung. Dazu gehört beispielsweise Röntgenstrahlung.