Der Ständerat will das Verbot der Präimplantationsdiagnostik aufheben. Im Reagenzglas gezeugte Embryos dürften damit vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht werden. Zur Auswahl bestimmter Eigenschaften beim Kind ist der Rat skeptisch.
In den USA ist die Auswahl des Geschlechts bei in vitro gezeugten Embryos weit verbreitet, die Selektion gewisser Eigenschaften ist medizinisch immerhin möglich. Angesichts solcher Perspektiven sah sich der Ständerat bei der Debatte über Präimplantationsdiagnostik am Dienstag mit grundsätzlichen Fragen konfrontiert.
Der Berner BDP-Vertreter Werner Luginbühl fragte sich, wie lange es wohl dauern werde, bis es ein schönes und intelligentes Kind sein müsse, wenn heute schon der Anspruch auf ein gesundes Kind verbreitet sei. Die Rede war auch von «Nachwuchsoptimierung» und der Diskriminierung Behinderter und ihrer Eltern, wenn sich ein behindertes Kind mit einem einfachen Test «vermeiden» liesse.
Nicht das Machbare als Grenze
Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG), die gar nicht über den Inhalt der Vorlage diskutieren wollte, warnte vor der «schrittweisen Instrumentalisierung des menschlichen Lebens». Der Ständerat lehnte ihren Antrag auf Nichteintreten zwar ab, nicht zuletzt, um dem «PID-Tourismus» den Boden zu entziehen. Er tat dies jedoch mit der klaren Haltung, dass bei der Präimplantationsdiagnostik nicht das Machbare die Grenze bilden solle.
Er blieb bei der Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes auf der zurückhaltenden Linie, die der Bundesrat in seinem Entwurf vorgezeichnet hatte: Die heute verbotene Präimplantationsdiagnostik soll nur Paaren mit einer Familiengeschichte mit Erbkrankheiten zugänglich gemacht werden.
Im Fokus stehen die Huntington-Krankheit, Muskelschwund oder Zystische Fibrose. Mit der Untersuchung könnte sichergestellt werden, dass der in den Mutterleib eingepflanzte Embryo den Hang zur Krankheit nicht geerbt hat. Nach Schätzung des Bundesrats würden davon 50 bis 100 Paare pro Jahr profitieren.
Gegen Chromosomen-Test
Die Wissenschaftskommission des Ständerats hätte weit darüber hinausgehen wollen. So stellte sie auch die Zulassung des so genannten Aneuploidie-Screenings zur Diskussion. Dabei werden Embryos auf numerische Chromosomenstörungen untersucht, was beispielsweise die Aussonderung von Embryos mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) erlauben würde.
Die Befürworter verwiesen unter anderem auf die Empfehlung der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin. Diese hatte solche Screening gutgeheissen. Vor allem aber erschien es ihnen paradox, ein Embryo in die Gebärmutter einzupflanzen, um es dann später wegen einer Chromosomenstörung abzutreiben. Während der Schwangerschaft ist die Untersuchung des Kindes im Mutterleib nämlich erlaubt.
Rubikon nicht überschritten
Die Auswahl von Retterbabys lehnte der Ständerat ebenfalls ab. Mit der so genannten HLA-Typisierung können Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib darauf untersucht werden, ob sie immunkompatibel mit einem erkrankten Geschwister sind und diesem beispielsweise mit einer Blutstammzellenspende helfen könnten. Ohne Test stehen die Chancen dafür bei rund 25 Prozent.
Der Mehrheit ging dies zu weit. «Hier meine ich, dass wir den Rubikon überschreiten würden», sagte Peter Bieri (CVP/ZG). Es gehe um die Auswahl bestimmter Eigenschaften: «Wir würden unter gesunden Embryos jenes auswählen, das zum Geschwister passt. Alle anderen würden wir verwerfen, sprich vernichten.»
Erlauben will der Ständerat die Konservierung von in vitro erzeugten Embryos. Zurückhaltend blieb er jedoch bei der Anzahl der Embryos, die erzeugt werden dürfen. Er folgte auch dabei dem Vorschlag des Bundesrats, die Zahl von drei auf acht zu erhöhen, sofern der Embryo vor der Einpflanzung untersucht wird. Die Kommission wollte die Entwicklung so vieler Embryos erlauben, wie für eine Befruchtung nötig sind.
Volksabstimmung nötig
In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes mit 30 zu 3 Stimmen gut, 8 Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.
Das letzte Wort hat aber das Volk. Die Erhöhung der Zahl der in vitro erzeugten Embryos setzt eine Verfassungsänderung voraus. Diese untersteht dem obligatorischen Referendum.