Der Ständerat will eine zweite Röhre durch den Gotthard. Er hat die Pläne des Bundesrats am Donnerstag mit 25 zu 16 Stimmen gutgeheissen. Der neue Tunnel soll die Alpentransit-Verbindung während der Sanierung des bestehenden Gotthard-Strassentunnels sicherstellen.
Nach der Renovation, ab etwa 2030, könnten dann beide Röhren betrieben werden. Die vom Ständerat genehmigte Vorlage verbietet es jedoch, die Kapazität der Verbindung zu erweitern: Geplant ist, nur eine Spur pro Tunnel für den Verkehr freizugeben und die andere als Pannenstreifen zu benutzen. Lastwagen sollen mit einem Mindestabstand durch den Tunnel geschickt werden.
Verkehrsministerin Doris Leuthard betont denn auch stets, dass es sich um eine reine „Sanierungsvorlage“ handle. Die Gegner, zu welchen neben Linken und Grünen auch Vertreter der Innerschweizer Kantone zählen, sehen dies anders. Für sie ist absehbar, dass das Verkehrsregime unter dem Druck der Strassenbenützer über kurz oder lang aufgeweicht wird.
Umstrittene Verfassungsmässigkeit
Ausserdem sehen sie in der zweiten Tunnelröhre einen Bruch der Verfassung: Der Alpenschutzartikel verbietet die Steigerung der Kapazität von Transitstrassen. Zu dieser Frage liegen dem Parlament jedoch widersprüchliche Gutachten vor.
Für den Bau der zweiten Röhre hatte sich an vorderster Front der Kanton Tessin stark gemacht. Südlich der Alpen besteht die Befürchtung, vom Rest der Schweiz abgeschnitten zu werden, wenn der bestehende Strassentunnel für die Sanierung während 980 Tagen gesperrt werden muss. Auch mit dem Bau eines zweiten Strassentunnels wäre eine Sperrung nötig, diese würde aber nur 140 Tage dauern.
Im Grundsatz hatte sich der Ständerat bereits letzte Woche für den zweiten Tunnel ausgesprochen. Er war mit 25 zu 16 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Am Donnerstag nun wies er mehrere Rückweisungsanträge ab. Diese verlangten unter anderem eine vertiefte Prüfung der Verfassungsmässigkeit oder die Erhebung einer Tunnelgebühr am Gotthard.
Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Das letzte Wort dürfte das Volk haben: Bundesrat und Ständerat wollen die Vorlage dem fakultativen Referendum unterstellen. Dass Umweltverbände davon Gebrauch machen werden, gilt als sicher.