Das Verwaltungsratsmandat von alt Bundesrat Moritz Leuenberger beim Baukonzern Implenia bleibt wohl ohne politische Folgen. Der Ständerat will Bundesratsmitglieder bei ihren Tätigkeiten nach dem Rücktritt nicht einschränken. Er hat es am Montag abgelehnt, auf eine Gesetzesvorlage einzutreten.
Damit dürfte die «Lex Leuenberger» scheitern. Die Vorlage geht nun zwar zurück an den Nationalrat, der eine Regulierung befürwortet hatte. Dann ist aber erneut der Ständerat am Zug. Bleibt er bei seinem Nein, ist das Projekt vom Tisch.
Angesichts des Resultats vom Montag scheint ein Umschwenken wenig wahrscheinlich: Der Ständerat sprach sich mit 31 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen eine Regulierung aus. Anstand lasse sich nicht gesetzlich verordnen, lautete der Tenor in der kleinen Kammer.
Kritik an Leuenberger
Die Pläne für eine Regulierung entstanden, als Moritz Leuenberger kurz nach seinem Rücktritt aus dem Bundesrat ein Verwaltungsratsmandat beim Baukonzern Implenia annahm. Das Verhalten des ehemaligen Infrastrukturministers löste Kopfschütteln aus. Es stelle die Unabhängigkeit der Regierungsmitglieder in Frage, lautete die Kritik.
Die Kommissionen beider Räte nahmen in der Folge parlamentarische Initiativen für strengere Regeln an. Die Gesetzesänderung, welche die Nationalratskommission später ausarbeitete, sah eine Wartefrist vor: Ehemalige Bundesratsmitglieder sollten während zwei Jahren nach ihrem Rücktritt keine bezahlten Mandate von Unternehmen mehr annehmen dürfen. Auch sollten sie keine bezahlten Mandate von Organisationen annehmen, die finanziell vom Bund abhängig sind.
«Fehlbesetzung» als Bundesrat
Im Nationalrat fand sich eine Mehrheit dafür. Eine Beschränkung befürworteten SVP, SP und Grüne. In der vorberatenden Kommission des Ständerates obsiegten dann aber die Gegner, die sich nun auch im Plenum durchsetzten. Aus ihrer Sicht würde die geplante Regelung das Problem nicht lösen.
Für die meisten Regierungsmitglieder sei eine Einschränkung auch gar nicht nötig, sagte Urs Schwaller (CVP/FR). Von ehemaligen Bundesräten sei zu erwarten, dass sie beurteilen könnten, welche Mandate problematisch seien und welche nicht. Habe jemand das nötige Beurteilungsvermögen nicht, sei er sowieso als Bundesrat eine «Fehlbesetzung» gewesen.
Zeitliche Distanz dämpft Emotionen
Die Gegner wiesen auch darauf hin, dass der Bundesrat in der Zwischenzeit einen Verhaltenskodex geschaffen habe. Dies genüge. Kommissionssprecherin Verena Diener (GLP/ZH) nannte als weiteren Grund die zeitliche Distanz zur Affäre Leuenberger. Diese könne «emotionale Überreaktionen ein bisschen dämpfen».
Die Befürworter einer Regulierung gaben vergeblich zu bedenken, es gehe um die Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen. «Ich meine, man sollte hier Zeichen setzen», sagte Peter Föhn (SVP/SZ). Mit einer Regulierung würden Bundesratsmitglieder im Grunde geschützt – vor Interessenskonflikten während und nach der Amtszeit.
Misstrauen fehl am Platz
Der Bundesrat selbst hatte sich gegen Beschränkungen gestellt. Mit der Abgabe des Amtes ende die berufliche Unvereinbarkeit, argumentierte er. Regeln könnten negative Auswirkungen auf die Bereitschaft jüngerer Personen haben, sich für die Aufgabe einer Bundesrätin oder eines Bundesrates zur Verfügung zu stellen.
Im Gesetzesentwurf ortete der Bundesrat gar ein «diffuses Misstrauen gegen Regierung und Verwaltung», wie er in seiner Stellungnahme schrieb. Dieses Misstrauen sei fehl am Platz. Es gehöre zum Schweizer Milizsystem, dass Bundesräte vor ihrer Wahl und nach ihrer Amtszeit einem Beruf nachgingen. Bundeskanzlerin Corina Casanova versicherte im Ständerat, der Verhaltenskodex sei nicht toter Buchstabe. Die Mitglieder des Bundesrates seien nun sensibilisiert.