Krankenkassen sollen Grund- und Zusatzversicherung weiterhin unter einem rechtlichen Dach führen dürfen. Der Ständerat hat es am Montag abgelehnt, über eine strikte Trennung zu diskutieren.
Auf Antrag der Gesundheitskommission lehnte er es ab, auf einen Vorschlag des Bundesrats einzutreten. Der Entscheid fiel mit 24 zu 17 Stimmen.
Die Mehrheit sah keinen Handlungsbedarf, nachdem das Parlament im letzten Jahr den Risikoausgleich verfeinert und die Aufsicht über die Krankenkassen gestärkt hatte. Auch die deutliche Ablehnung der Initiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» im letzten September spielte bei dem Entscheid eine Rolle.
Diese habe auch die Senkung der Verwaltungskosten zum Ziel gehabt, sagte Kommissionssprecher Urs Schwaller (CVP/FR). Die Kosten würden aber steigen, wenn eine «chinesische Mauer» die Nutzung jeder Synergie zwischen Grund- und Zusatzversicherung verhindern würde.
Dem widersprach Hans Stöckli (SP/BE), der für Eintreten auf die Vorlage warb. Kassen mit getrennten Grund- und Zusatzversicherungen hätten erfahrungsgemäss tiefere Kosten, sagte er. Zudem könnten Quersubventionierungen weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Die verschärfte Aufsicht komme nämlich nur dann zum Zug, wenn es eine Transaktion gebe – und daran fehle es innerhalb einer Gruppe in der Regel.
Einblick nur in Transaktionen
Bei der Revision der Krankenkassenaufsicht hatten sich die Räte letztes Jahr dagegen ausgesprochen, dass die Aufsichtsbehörde Einblick in die Finanzflüsse innerhalb einer Versicherungsgruppe bekommen soll. Sie stimmten aber zu, dass Transaktionen zwischen Grundversicherern und anderen Unternehmensteilen beaufsichtigt werden können.
Heute bieten 14 der 59 Versicherer, die rund 15 Prozent der Versicherten vertreten, die Grund- und Zusatzversicherung unter einem Dach an. Der Bundesrat schlägt vor, dass diese in getrennten juristischen Einheiten geführt werden müssen.
Versicherungsgruppen müssten ausserdem sicherstellen, dass es keinen Datenaustausch gibt zwischen der Grundversicherung und ihren übrigen Versicherungsgesellschaften. Dies soll für mehr Transparenz sorgen und Quersubventionierungen verhindern. Zudem soll die zusätzliche Schranke zwischen Grund- und Zusatzversicherung den Datenschutz verbessern und der Risikoselektion entgegenwirken.
Diese Vorschläge waren zunächst Teil des Gegenvorschlags, den der Bundesrat der Einheitskassen-Initiative gegenüberstellen wollte. Auf diesen hat er nach Kritik aus dem Parlament verzichtete. Der Krankenkassen-Dachverband santésuisse geht davon aus, dass die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung rund 400 Millionen Franken im Jahr kosten würde. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.