Ständerat hält Armeereform auf Kurs

Der Ständerat hält an der Armeereform fest. Das hat er am Montag einstimmig bestätigt. Die Frage des Armeebudgets, die im Nationalrat zum Absturz der Vorlage geführt hat, war nur am Rand ein Thema.

Die Armee soll besser ausgebildet und voll ausgerüstet werden. Wie viel Geld dafür zur Verfügung steht, ist noch nicht beschlossen (Archiv). (Bild: sda)

Der Ständerat hält an der Armeereform fest. Das hat er am Montag einstimmig bestätigt. Die Frage des Armeebudgets, die im Nationalrat zum Absturz der Vorlage geführt hat, war nur am Rand ein Thema.

Nach dem Nein in der Gesamtabstimmung gab es dazu gar keine Beschlüsse aus der grossen Kammer, über die der Ständerat hätte diskutieren können. Dieser hatte bei der ersten Beratung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (WEA) dem Konzept des Bundesrats zugestimmt: Die Armee bekommt einen vierjährigen Zahlungsrahmen, dessen Höhe jeweils vom Parlament festgelegt wird.

Unerfüllbares Anliegen

Der Nationalratskommission und einem Teil der bürgerlichen Ratsvertreter war dies zu unverbindlich. Sie wollten den schon im Grundsatz beschlossenen Ausgabenplafond von 5 Milliarden Franken pro Jahr gleich ins Gesetz schreiben. Die Mehrheit lehnte dies in der Sommersession ab, was der Vorlage im Nationalrat das Genick brach.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats diskutierte in der Folge zwar noch einmal über die Finanzierung, blieb aber bei ihren früheren Beschlüssen. Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) machte «grundsätzliche und ordnungspolitische Gründe» geltend.

Gemeint ist die Tatsache, dass Bundesausgaben nicht im Gesetz fixiert werden können, sondern jeweils mit dem jährlichen Budget beschlossen werden müssen. Ein Betrag im Gesetz sei kein Budgetkredit und führe zu falschen Erwartungen, warnte Peter Bieri (CVP/ZG).

Weniger Diensttage

Damit beschränkte sich die Aufgabe des Ständerats im Wesentlichen darauf, seine früheren Entscheide zur Armeereform zu bestätigen. Ziel ist eine gut ausgebildete, voll ausgerüstete und rasch mobilisierbare Armee. Der Sollbestand wird bei 100’000 Armeeangehörigen festgelegt, der Effektivbestand bei 140’000.

Die Rekrutenschule wird auf 18 Wochen verkürzt, danach folgen nach dem Willen des Ständerats fünf Wiederholungskurse zu drei Wochen. Eine Erhöhung auf sechs Wiederholungskurse fand keine Mehrheit, es bliebe damit bei den angepeilten 5 Millionen Diensttagen. Die Kampfinfrastruktur, drei Flugplätze, sieben Waffenplätze sowie Dutzende Schiess- und Ausbildungsplätze werden geschlossen.

Einige Änderungen nahm die kleine Kammer an der Vorlage aber doch vor: Gewisse Bestimmungen für den militärischen Nachrichtendienst wurden jenen für die zivilen Behörden angeglichen. Weiter beschloss der Rat, dass die Ausserdienststellung grosser Waffensysteme vom Parlament bewilligt werden muss.

Zunächst hatte er dies auf Kampfflugzeuge beschränken wollen, nun umfasst die Bewilligungspflicht auch Panzer, Artillerie und grössere Fliegerabwehrgeschütze, nicht aber Fahrzeuge. In eigener Kompetenz entscheidet der Bundesrat auch über die Ausserbetriebnahme von Kampf- oder Führungsbauten.

Keine Ombudsstelle

Entgegen seinem früheren Entscheid beschloss der Ständerat, auf die Schaffung einer Ombudsstelle zu verzichten. Probleme könnten mit dem direkten Vorgesetzten diskutiert und gelöst werden, sagte Kuprecht.

Bei der Gliederung der Armee hielt der Ständerat an seinen früheren Beschlüssen fest. Er hatte weitgehend die vom Bundesrat vorgeschlagene Struktur übernommen, aber neu ein Unterstützungskommando eingeführt. Die Mehrheit des Nationalrats wollte die Armeeorganisation so ändern, dass Heer und Luftwaffe wieder auf der obersten Organisationsebene stehen.

Um ein Jahr verschoben

Die Vorlage kommt voraussichtlich in der Wintersession wieder in den Nationalrat. Bis dahin muss der Bundesrat deklarieren, wie viel Geld der Armee für die erste Vierjahresperiode zur Verfügung stehen soll. In der WEA-Botschaft war von 19,5 Milliarden Franken die Rede gewesen, die Ständeratskommission peilt 19,4 Milliarden an. Angesichts der anstehenden Sparprogramme könnte es am Ende aber auch weniger sein.

Eine Verzögerung von einem Jahr bliebe damit die einzige Folge der Ablehnung durch den Nationalrat: Das Verteidigungsdepartement VBS geht davon aus, dass die Änderung des Militärgesetzes Anfang 2017 in Kraft gesetzt werden kann. Umgesetzt wird die Armeereform allerdings erst ab 2018. Ursprünglich war geplant, ein Jahr früher mit der Umsetzung zu beginnen.

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