Der Ständerat hat am Mittwoch die Totalrevision des Bauproduktegesetzes oppositionslos gutgeheissen. Notwendig ist diese Revision, um Schweizer Produzenten von Bauprodukten gegenüber europäischen Herstellern nicht zu benachteiligen. Kern ist die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen.
Weil die EU ihre einstige Bauprodukterichtlinie mit der europäischen Bauprodukteverordnung ersetzt hat, sind die technischen Vorschriften zwischen der Schweiz und der EU nicht mehr gleichwertig. Die Gleichwertigkeit bildet jedoch die Voraussetzung für den Fortbestand des bilateralen Abkommens mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA).
Um dessen Vorteile nicht zu verlieren und ins Hintertreffen zu geraten, wird das schweizerische Bauprodukterecht der neuen europäischen Verordnung angepasst. Es erlaubt schweizerischen Exporteuren von Bauprodukten den gleichberechtigten Zugang zum europäischen Binnenmarkt, ohne ihre Produkte doppelt prüfen lassen zu müssen. So entfallen Zusatzkosten, Verzögerungen und Wettbewerbsnachteile.
Ausserdem erhalten die schweizerischen Konformitätsbewertungsstellen dank dieses bilateralen Abkommens Zugang zum europaweiten Markt für Produktprüfungs- und Zertifizierungsdienstleistungen.
Wichtigste Neuerung ist die Leistungserklärung: Sie dient der europaweiten Vergleichbarkeit der Produktleistungen. Damit übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit dessen erklärter Leistung. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.
Wie wichtig der Bauproduktemarkt ist, zeigen Zahlen des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL): Im Jahre 2011 wurden aus der EU Bauprodukte im Wert von 5,3 Milliarden Franken importiert. Schweizer Hersteller exportierten Bauprodukte für 2,4 Milliarden Franken in die EU.