Der Ständerat will die Betreiber von Atomkraftwerken in den nächsten Jahren nicht zusätzlich belasten. Er hat es abgelehnt, dass sie die für die Stilllegung und Entsorgung nötigen Mittel schon nach 40 statt 50 Betriebsjahren bezahlt haben müssen.
Die AKW-Betreiber müssen nicht mehr Geld in den Stillegungs- und Entsorgungsfonds einbezahlen. Der Ständerat hat es abgelehnt, dass sie die für die Stilllegung und Entsorgung nötigen Mittel schon nach 40 statt 50 Betriebsjahren bezahlt haben müssen.
Die kleine Kammer sprach sich am Donnerstag mit 27 zu 15 Stimmen gegen einen entsprechenden Vorstoss des Zürcher FDP-Nationalrats Ruedi Noser aus. Aus Sicht von Noser ist unklar, ob tatsächlich alle Schweizer AKW eine Betriebsdauer von 50 Jahren erreichen. Dies ist der Zeitraum, der für die Festlegung der jährlichen Fondsbeiträge als Berechnungsgrundlage dient.
Eine frühere Ausserbetriebnahme könnte aber etwa durch einen Volksentscheid herbeigeführt werden. Noser forderte deshalb einen Äufnungszeitraum von 40 Jahren. Beznau I und II und Mühleberg, die bereits älter als 40 Jahre sind, sollten die Beiträge bis 2015 vollständig in den Fonds eingezahlt haben.
Im Nationalrat hatte sich noch eine Mehrheit für eine schnellere Einzahlung ausgesprochen. Dass der Ständerat den Vorstoss nun versenkt hat, hängt auch mit den jüngsten Beschlüssen des Bundesrats zusammen. Nach dem Willen der Regierung soll die Beitragspflicht nicht wie bisher mit der Ausserbetriebnahme enden, sondern erst, wenn die Stilllegung des AKW abgeschlossen ist.
Last bereits zu gross
Zudem will der Bundesrat die drohende Finanzierungslücke in den Fonds mit einem Sicherheitszuschlag von 30 Prozent auf die geschätzten Stilllegungs- und Entsorgungskosten schliessen. Die AKW-Betreiber müssten damit in den nächsten Jahren doppelt so viel einzahlen wie bisher.
Vor diesem Hintergrund wäre eine Verkürzung der Beitragsdauer auf 40 Jahre nicht zu verantworten, sagte Pankraz Freitag (FDP/GL) im Namen der vorberatenden Energiekommission. Gemäss Freitag müssten die Betreiber der AKW Beznau und Mühleberg mit der vorgeschlagenen Regelung bis 2015 je rund 800 Millionen einzahlen.
Zu den Befürwortern der Motion gehörte Pascale Bruderer (SP/AG). Es müsse auf jeden Fall verhindert werden, dass am Ende die Steuerzahler in die Pflicht genommen werden könnten. Dies sei angesichts der Finanzlage der Fonds durchaus eine reale Gefahr.
Bundesrätin Doris Leuthard wollte von einer Unterdeckung der Fonds nichts wissen. Ausserdem machte die Energieministerin im Vorstoss einen Denkfehler aus: Wenn die Beitragsdauer von 50 auf 40 Jahre reduziert werde, vermindere sich das Risiko für die Steuerzahler nicht. «Entscheidend ist, dass die Kosten für die Stilllegung richtig berechnet werden.» Die nächste Berechnung erfolgt im Jahr 2016.
Mehr Flexibilität
Der Ständerat kam den Kraftwerkbetreibern am Donnerstag mit einem weiteren Entscheid entgegen. Er stimmte einer Motion aus der Umweltkommission des Nationalrats oppositionslos zu, die den Betreibern eine grössere Flexibilität für die Einzahlungen in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds einräumen will.
Wird ein AKW endgültig vom Netz genommen, bevor es 50 Betriebsjahre auf dem Buckel hat, soll der Betreiber die verbleibenden Einzahlungen in den Fonds gestaffelt tätigen können. Heute besteht im Falle einer vorzeitigen Abschaltung keine ausdrückliche Regelung für die verbleibenden Fondsbeiträge.
Die Kosten für die Stilllegung der fünf Schweizer Atomkraftwerke belaufen sich nach Schätzungen von Ende 2012 auf 20,7 Milliarden Franken. Das Kapital des Stilllegungsfonds betrug zum gleichen Zeitpunkt rund 1,5 Milliarden Franken, dasjenige des Entsorgungsfonds rund 3,2 Milliarden.