Der Ständerat hat entschieden: Börsenkotierte Unternehmen müssen Zuwendungen an Parteien auch in Zukunft nicht deklarieren.
Der Ständerat hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative für mehr Transparenz des parteilosen Schaffhauser Ständerates Thomas Minder mit 26 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Der Vorstoss ist damit vom Tisch. Die Rechtskommission des Ständerates hatte sich dafür ausgesprochen. Minder forderte, dass börsenkotierte Gesellschaften im Geschäftsbericht die Gesamtsumme der Zuwendungen an politische Akteure angeben müssen, insbesondere die Zuwendungen an politische Parteien, Verbände und Kampagnen.
Bei Zuwendungen ab 10’000 Franken pro Empfänger und Geschäftsjahr sollen die Unternehmen den Namen des Empfängers und die Höhe der Zuwendung angeben müssen. Sie sollen jedoch das Recht haben, in ihren Statuten eine andere Schwelle für die Offenlegung vorzusehen.
Strengere Regeln wollte Minder für Gesellschaften, die vom Bund oder einem anderen Gemeinwesen beherrscht werden. Diese sollten alle Zuwendungen an politische Akteure in der Jahresrechnung offenlegen müssen, mit Namen des Empfängers und Höhe der Zuwendung.
Etwas mehr Transparenz
Es gehe um den Schutz des Firmenkapitals, sagte Minder. Unternehmen spendeten mitunter sechs- bis siebenstellige Beträge pro Jahr an politische Akteure. Die Demokratie sei durchaus auf Gönner angewiesen. Wenigstens die Aktionäre sollten aber informiert sein.
Abgesehen von wenigen positiven Beispielen herrsche bei den Schweizer Unternehmen Schweigen, kritisierte Minder. In anderen Staaten seien Regeln längst «courant normal».
Unterstützung erhielt Minder von Christian Levrat (SP/FR). Er sprach von einem kleinen Schritt Richtung mehr Transparenz. Luc Recordon (Grüne/VD) warnte seinerseits vor Reputationsrisiken für die Firmen, sollten nicht strengere Regeln eingeführt werden.
«Nicht unsere Aufgabe»
Dagegen sprachen sich Hans Altherr (FDP/AR) und Georges Theiler (FDP/LU) aus. «Es ist nicht unsere Aufgabe, Transparenz in den Aktiengesellschaften herzustellen», argumentierte Altherr. Wer Transparenz in der Parteienfinanzierung wolle, solle fordern, dass die Parteien ihre Finanzierung offen legten.
Skeptisch zeigte sich auch Markus Stadler (GLP/UR). Der Gedanke, Politik sei käuflich, sei zwar störend, räumte er ein. Es dürften aber keine falschen Erwartungen geweckt werden. Zahlungen von Einzelpersonen würden mit der vorgeschlagenen Regelungen nicht erfasst. Auch bleibe offen, was unter «Zuwendungen» zu verstehen sei.
Nationalratskommission dagegen
Wegen fehlender Transparenz ist die Schweiz schon verschiedentlich gerügt worden. Vorstösse für eine Regulierung scheiterten in den vergangenen Jahren jedoch regelmässig. Auch der aktuelle Vorstoss war bereits auf Kommissionsebene umstritten. Die Rechtskommission des Nationalrates hatte sich dagegen ausgesprochen. Sie wollte eine Kommissionsinitiative ausarbeiten, die weniger weit geht.
Nach ihrem Willen sollten nur Gesellschaften, die vom Bund oder einem anderen Gemeinwesen beherrscht werden, alle Zuwendungen an politische Akteure in der Jahresrechnung offenlegen müssen. Von diesem Vorschlag wollte aber die Ständeratskommission nichts wissen.