Die Schweiz erhält ein nationales Krebsregister. Auch der Ständerat befürwortet die Einführung der Datenbank, die der Bundesrat vorgeschlagen hat. Die kleine Kammer stimmte am Mittwoch als Zweitrat der entsprechenden Vorlage oppositionslos zu.
Mit dem Register sollen Krebserkrankungen künftig schweizweit einheitlich registriert werden. Erfasst werden Basisdaten zur Person, zur Diagnose und Erstbehandlung sowie zum Krankheitsverlauf.
Das Register soll dazu dienen, die Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krebs zu verbessern. «Das Potential des Krebsregisters liegt in der Verbesserung der Datengrundlage», erklärte Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU).
Vorgesehen ist, dass Spitäler, Ärzte und Gesundheitsinstitutionen Krebsfälle dem zuständigen kantonalen Register melden müssen. Dieses leitet die Daten in anonymisierter Form an das nationale Register weiter. In einem jährlichen Krebsmonitoring und in vertiefenden Berichten sollen diese dann ausgewertet werden.
Daten bleiben Jahrzehnte lang gespeichert
Der Nationalrat hatte sich als Erstrat damit einverstanden erklärt, dass Krebserkrankungen künftig landesweit und vollständig nach einheitlichen Kriterien registriert werden. Im Gegensatz zum Bundesrat beschloss er aber, dass die Daten bis zu 80 Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Den längeren Aufbewahrungsfristen schloss sich die kleine Kammer an.
«Solch lange Fristen schienen dem Bundesrat exzessiv», sagte Gesundheitsminister Alain Berset dazu. Er könne diesem Wunsch aber problemlos nachkommen. Über das insgesamt positive Echo auf die Vorlage zeigte sich Berset erfreut.
«In der Schweiz erkranken jährlich 38’000 Menschen an Krebs», rief er in Erinnerung. «Über 16’000 Menschen sterben jährlich an der Krankheit». Da die Bevölkerung immer älter werde, sei in den nächsten Jahren mit einer Zunahme der Krebserkrankungen zu rechnen.
Es sei bereits viel geschehen zur Erfassung von Krebsdaten – bisher allerdings auf freiwilliger Basis, etwa in Kantonen und Gemeinden. Die Vorlage werde es erlauben, den bestehenden «Flickenteppich» zu vereinheitlichen. Eine wichtige Änderungen sei zudem die künftige Deklarationspflicht, die mit dem neuen Gesetz einhergehe.
Betroffene Patienten können sich jedoch jederzeit und ohne Angabe von Gründen gegen die Benutzung ihrer Daten wehren. Ihnen steht auch das Recht zu, sich uneingeschränkt darüber zu informieren, für welche Untersuchungen ihrer Daten dienen.
Heute gibt der Bund für die Krebsregistrierung jährlich 1,4 Millionen Franken aus. Das neue Gesetz würde zu Mehrausgaben in Höhe von 1,13 bis 1,62 Millionen Franken führen, wie der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament schreibt.
Trotz der grundsätzlichen Einigung ist die Vorlage noch nicht bereit für die Schlussabstimmung. Wegen einer kleinen formalen Differenz geht sie zur Bereinigung nochmals zurück an den Nationalrat.