Ständerat sagt knapp Ja zu Adoption für homosexuelle Paare

Auch gleichgeschlechtliche Paare sollen Kinder adoptieren dürfen. Der Ständerat hat am Mittwoch mit 21 zu 19 Stimmen eine Motion angenommen, die dies verlangt. Im Vordergrund steht die Stiefkind-Adoption, also die Adoption von Kindern der Partnerin oder des Partners.

Dagmar (l) und Regula kämpften bereits im Jahr 2009 für das Recht auf Adoption für homosexuelle Paare (Archiv) (Bild: sda)

Auch gleichgeschlechtliche Paare sollen Kinder adoptieren dürfen. Der Ständerat hat am Mittwoch mit 21 zu 19 Stimmen eine Motion angenommen, die dies verlangt. Im Vordergrund steht die Stiefkind-Adoption, also die Adoption von Kindern der Partnerin oder des Partners.

Die Motion der Ständeratskommission ist zwar offen formuliert: Künftig sollen alle Erwachsenen ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform ein Kind adoptieren können. Einzige Bedingung ist, dass die Adoption für das Kind die beste Lösung ist.

Die Befürworter im Ständerat machten aber deutlich, dass nicht die Adoption fremder Kinder, sondern jene von Partnerinnen und Partnern im Vordergrund steht. Mit dem Ja des Ständerates hat das Anliegen von Schwulen und Lesben eine erste Hürde genommen. Stimmt auch der Nationalrat zu, muss der Bundesrat den Räten eine Gesetzesrevision vorlegen.

Unbefriedigende Situation

Der Bundesrat lehnt eine uneingeschränkte Öffnung der Adoption für Schwulen- und Lesben-Paare ebenfalls ab. Er begründet dies mit mangelnder gesellschaftlicher Akzeptanz. Er möchte aber, dass Homosexuelle die Kinder ihrer Partner adoptieren können, wie er im Februar bekannt gab.

Die heutige Situation sei unbefriedigend, gab Justizministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch im Ständerat zu bedenken. Einzelne Personen könnten ein Kind adoptieren, und zwar unabhängig von ihrer sexuellen Ausrichtung. Einem Paar im Konkubinat oder in eingetragener Partnerschaft dagegen sei dies nicht möglich.

Auslöser für die Motion der Ständeratskommission war eine Petition. Diese verlangt eine Ausgestaltung des Adoptionsrechts, die im Interesse des Kindes ist und nicht vom Zivilstand und der sexuellen Orientierung der adoptionswilligen Personen und Paare abhängt.

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