In der Schweiz kann ein nationaler Innovationspark geschaffen werden. Hochschulen und privatwirtschaftliche Unternehmen sollen dort gemeinsam forschen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die rechtliche Basis dafür gutgeheissen.
Die kleine Kammer genehmigte das revidierte Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz am Dienstag einstimmig. Bundesrat Alain Berset zeigte sich überzeugt, dass damit eine gute Grundlage geschaffen werde, um den Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu verbessern.
Das revidierte Gesetz soll Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundes in der Forschungsförderung klären. Nach verschiedenen Teilrevisionen liege wieder ein systematischer Erlass vor, sagte Felix Gutzwiller (FDP/ZH) im Namen der vorberatenden Kommission.
Die Revision schaffe keine Grundlage für neue Subventionen. Die einzige Ausnahme betreffe die Unterstützung des Bundes für den nationalen Innovationspark.
Umstrittene Standortfrage
Einen solchen Innovationspark hatten die Räte mit einer Motion gefordert. Umstritten ist nun die Standortfrage. Der Nationalrat will, dass der Park „zur Wahrung des Gleichgewichts zwischen den Regionen“ von Anfang an auf mehrere Standorte verteilt wird.
Dies geht dem Ständerat zu weit. Zwar will auch er, dass der Park auf mehrere Standorte verteilt ist. Nach seinem Willen muss das aber nicht von Anfang an der Fall sein. Dafür möchte der Ständerat präzisieren, dass die Standorte untereinander vernetzt sind und mit den Hochschulen zusammenarbeiten.
Stichentscheid nötig
Dies hat die kleine Kammer mit Stichentscheid von Ratspräsident Hans Altherr (FDP/AR) entschieden. Altherr hätte persönlich zwar eine andere Formulierung bevorzugt, unterstützte aber als Ratspräsident die Mehrheit der vorberatenden Kommission.
Die Minderheit wollte die Formulierung weiter abschwächen und im Gesetz bloss festhalten, dass der Innovationspark auf mehr als einen Standort verteilt werden kann. „Wir wollen keine Standortinflation“, sagte Joachim Eder (FDP/ZG) dazu. Sonst drohe Zersplitterung und Verzettelung.
Das Ziel müsse vielmehr sein, einen einzigen, international beachteten Innovationspark zu schaffen – „einen eigentlichen Leuchtturm“, befand Eder. Auch Peter Bieri (CVP/ZG) plädierte für eine Konzentration der Kräfte. Die Konkurrenz sei im Ausland, nicht in der Deutschschweiz oder in der Romandie, gab er zu bedenken.
Regionale Befindlichkeiten
Anita Fetz (SP/BS) entgegnete, viele regionale Techno- und Gewerbeparks seien in der Tat nicht das Ziel. „Aber die Schweiz ist ein Land der regionalen Befindlichkeiten“, sagte die Basler Ständerätin. Daher sollte im Gesetz verankert werden, dass der Park auf mehrere Standorte verteilt werden müsse.
Nicht umstritten war im Ständerat, dass der Bund die Schaffung eines Innovationsparks finanziell unterstützen soll. Im Nationalrat hatte sich die SVP generell gegen den Artikel zum Innovationspark gewehrt. Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.