Der Ständerat hat der Unternehmenssteuerreform III am Montag mit 31 zu 9 Stimmen zugestimmt. Das Massnahmenpaket soll verhindern, dass Firmen die Schweiz verlassen, weil sie ihre Steuerprivilegien verlieren. Diese muss die Schweiz unter internationalem Druck aufgeben.
Die steuerliche Vorzugsbehandlung führt dazu, dass Holding- und Verwaltungsgesellschaften im Ausland erzielte Gewinne tiefer besteuern können als im Inland erwirtschaftete. Ohne Anpassungen drohten Gegenmassnahmen und schwarze Listen, sagte Kommissionssprecher Roberto Zanetti (SP/SO). Der EU gegenüber habe sich die Schweiz verpflichtet, die Steuerprivilegien abzuschaffen.
Ebenso wenig wie schwarze Listen kann sich die Schweiz leisten, dass Firmen die Schweiz scharenweise verlassen: Unternehmen mit Steuerstatus tragen rund die Hälfte zu den Unternehmenssteuern bei, die der Bund einnimmt. Bei den Kantonen sind es durchschnittlich gut 20 Prozent.
Spielraum für Steuersenkung
Die Unternehmen sollen vor allem mit tieferen kantonalen Gewinnsteuern zum Bleiben bewegt werden. Weil deren Höhe Sache der Kantone ist, handelt es sich formell nicht um einen Teil der Unternehmenssteuerreform III.
In deren Rahmen soll den Kantonen aber der Spielraum für die Steuersenkungen verschafft werden. Der Bundesrat schlug vor, ihren Anteil an der direkten Bundessteuer von 17 Prozent auf 20,5 Prozent anzuheben. Auf Antrag der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) beschloss der Ständerat jedoch, den Kantonen 21,2 Prozent zukommen zu lassen. Das verschaffe der Vorlage «bessere Startbedingungen in einer Referendumsabstimmung», sagte Zanetti.
Finanziert werden soll dieser höhere Anteil durch die Beibehaltung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, die der Bundesrat abschaffen wollte. Mit ihm machte sich eine bürgerliche Kommissionsminderheit für die Abschaffung stark, weil die Emissionsabgabe Investitionen behindert. Sie unterlag aber mit 26 zu 19 Stimmen.
Privilegien für forschende Unternehmen
Ein weiterer Anreiz für die Unternehmen ist die so genannte Patentbox. In dieser wird nur ein Teil der Erträge aus Immaterialgüterrechten und vergleichbaren Rechten besteuert. Welche Erträge genau berücksichtigt werden, wird in einem OECD-Standard geregelt.
Die Unternehmen sollen zudem Aufwendungen für Forschung und Entwicklung zu mehr als 100 Prozent der effektiven Aufwendungen von den Steuern abziehen dürfen. Auf Antrag der WAK beschloss der Ständerat, den Abzug auf 150 Prozent zu begrenzen. Machen die Kantone von dieser Möglichkeit Gebrauch, läuft das auf eine Art Subvention heraus.
Den Wunsch der Kantone, die kumulierende Wirkung von erhöhten Abzügen und Patentbox auf 80 Prozent zu begrenzen, berücksichtigte er jedoch nicht. Damit sollte verhindert werden, dass Unternehmen wegen der Privilegien keine Steuern oder gar Buchverluste schreiben könnten. Beide Instrumente seien ihrerseits bereits begrenzt, sagte Zanetti.
Gegen einheitliche Dividendenbesteuerung
Zu reden gab auch der Vorschlag des Bundesrats, die Teilbesteuerung von Dividenden auf 70 Prozent zu vereinheitlichen. Die meisten Kantone erheben heute nur auf 50 Prozent Steuern. Die Erhöhung sollte dem Bund 100 Millionen Franken Mehreinnahmen bringen, den Kantonen rund 330 Millionen. Eine linke Minderheit machte sich sogar für die Vollbesteuerung stark, um Steuerausfälle teilweise gegenfinanzieren zu können.
Die bürgerliche Mehrheit beschloss jedoch, beim heutigen Regime bleiben, das den Kantonen grossen Spielraum einräumt. Die Kantonsparlamente bestimmten den Gewinnsteuersatz, deshalb sollten sie auch über die Teilbesteuerung bestimmen können, sagte Martin Schmid (FDP/GR).
Er warnte auch davor, mit der Vereinheitlichung die KMU gegen die Vorlage aufzubringen. Diese würde nämlich erst bei Beteiligungen ab 10 Prozent greifen, Grosskonzerne also kaum betreffen. SP-Präsident Christian Levrat (FR) erinnerte vergebens daran, dass KMU von der flächendeckenden Senkung der Gewinnsteuer profitierten.
Keine Mehrheit fand hingegen der Antrag, die von der Wirtschaft gewünschte zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital in die Vorlage aufzunehmen. Wegen der hohen Ausfälle hatten sich die Kantone gegen den Abzug eines kalkulatorischen Zinses ausgesprochen, worauf der Bundesrat die Idee fallen liess.
Referendum als Damoklesschwert
Konrad Graber (CVP/ZG) warnte davor, das Fuder zu überladen. Die Gegner würden in einer Referendumsabstimmung argumentieren, es handle sich um Steuergeschenke für Unternehmen. «Dann haben wir verloren.»
Das geltende System bevorzuge Fremdkapital gegenüber Eigenkapital, hielt Hannes Germann (SVP/SH) dagegen. Zudem befürchteten Kantone wie Zug oder Waadt Nachteile, weil sie vor allem Handelsunternehmen beherbergten, die nicht von der Patentbox profitierten.
Diskussionslos beschloss der Ständerat, dass die Kantone beim der Kapitalsteuer auf Patente und Beteiligungen Erleichterungen gewähren können. Einheitliche Regeln zur Aufdeckung stiller Reserven soll es einigen Unternehmen erlauben, den Verlust der Steuerprivilegien abzufedern. Unumstritten war auch der befristete Ergänzungsbeitrag für die Kantone von 180 Millionen Franken pro Jahr.
In der Version des Bundesrats hätte die Reform den Bund 1,3 Milliarden Franken gekostet. Die Beschlüsse des Ständerats kosten unter dem Strich rund 25 Millionen Franken zusätzlich. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.