Ständerat weist Erbschaftssteuerinitiative an Kommission zurück

Noch vor der inhaltlichen Diskussion über die Erbschaftssteuerinitiative hat der Ständerat das Geschäft an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Die kleine Kammer will zunächst die Gültigkeit der Initiative abklären.

Aktivisten bei der Einreichung der Erbschaftsinitiative (Bild: sda)

Noch vor der inhaltlichen Diskussion über die Erbschaftssteuerinitiative hat der Ständerat das Geschäft an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Die kleine Kammer will zunächst die Gültigkeit der Initiative abklären.

Ein entsprechender Rückweisungsantrag der Zürcher GLP-Ständerätin Verena Diener wurde mit 25 zu 14 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Damit wird sich die Wirtschaftskommission (WAK) nochmals über das Geschäft beugen müssen. Gleichzeitig soll die Staatspolitische Kommission (SPK) einen Mitbericht verfassen.

Darin soll detailliert aufgezeigt werden, ob die Erbschaftssteuerinitiative für gültig oder ungültig erklärt werden soll. Während einer Stunde diskutierten die meisten Rednerinnen und Redner nur über diese Frage. Der eigentliche Inhalt des Volksbegehrens wurde nicht thematisiert.

Die von der EVP zusammen mit der SP und den Grünen eingereichte Inititiative will mit einer nationalen Steuer auf hohe Erbschaften die AHV-Finanzierung sicherstellen.

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