Der Bundesrat will den Wald fit machen für die erwarteten Klimaänderungen und besser vor Schädlingen schützen. Der Ständerat ist mit den vorgeschlagenen Massnahmen grösstenteils einverstanden. Er will aber zusätzlich den Bau von Energieanlagen im Wald erleichtern.
Die kleine Kammer hat am Montag bei der Beratung des Waldgesetzes einen entsprechenden Artikel in die Vorlage eingebaut. Mit diesem würden die Hürden für den Bau von Windrädern und Hochspannungsleitungen im Wald gesenkt. Dies, indem das nationale Interesse an der Realisierung solcher Vorhaben als gleichrangig mit anderen nationalen Interessen betrachtet werden soll.
Umweltministerin Doris Leuthard zeigte sich inhaltlich einverstanden mit der Änderung. Sie wies aber darauf hin, dass der Bundesrat und der Nationalrat die Nutzung von erneuerbaren Energien im Rahmen der Energiestrategie 2050 zum nationalen Interesse erklärt haben. «Aus meiner Sicht braucht es keine Wiederholung im Waldgesetz», sagte Leuthard.
Auch im Rat gab es Bedenken. Der Zuger CVP-Ständerat Peter Bieri warnte vergeblich davor, die Ausnahmebewilligungen für die Waldrodung auszuweiten. Als das Parlament das Rodungsverbot letztmals gelockert habe, sei umgehend eine Volksinitiative zum Schutz des Waldes lanciert worden. «Wir gefährden damit die ganze Vorlage.»
Der Ständerat stimmte der Ergänzung aber deutlich mit 34 zu 8 Stimmen zu. Damit nahm er auch eine Standesinitiative des Kantons Bern auf. Dieser verlangte eine Gesetzesänderung, um den Bau von Windenergieanlagen in Waldgebieten zu ermöglichen.
Jungwaldpflege und Waldverjüngung
Die Anpassungen am bestehenden Waldgesetz sind in den Augen des Bundesrats nötig, damit der Wald seine Funktion auch in Zukunft erfüllen kann. Die Gefahren durch eingeschleppte Schädlinge wie den Asiatischen Laubholzbockkäfer nähmen durch den wachsenden Welthandel und den Klimawandel zu.
Neu soll der Bund deshalb auch ausserhalb des Schutzwaldes Massnahmen gegen Waldschäden ergreifen und unterstützen können. Heute kann er den Kantonen nur Massnahmen zur Verhinderung von Schäden in Schutzwäldern abgelten. Künftig wäre die Unterstützung durch den Bund auch bei Massnahmen in Gärtnereien und Parkanlagen möglich.
Um den Wald für die steigenden Temperaturen und häufiger auftretende Extremereignisse fit zu machen, will der Bundesrat die Jungwaldpflege weiterentwickeln und die Waldverjüngung fördern – pro Jahr würde dies zu Mehrausgaben von 20 Millionen Franken führen.
Zudem will er die Rahmenbedingungen für die Holzverwertung verbessern. Seit Jahrzehnten werde weniger Holz genutzt als nachwächst, hält der Bundesrat in seiner Botschaft fest.
Bau von Windrädern und Stromleitungen erleichtern
Der Umweltkommission des Ständerats ging die Förderung der Waldwirtschaft, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wird, aber nicht weit genug. Aus ihrer Sicht sollte der Bund den Neubau und die Sanierung von Strassen und weiteren Erschliessungsanlagen künftig auch ausserhalb des Schutzwaldes fördern.
Gegen diese Ergänzung regte sich bei der Debatte im Plenum aber Widerstand. Werner Hösli (SVP/GL) bezweifelte, dass die geforderten Bundessubventionen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Holzindustrie verbessern würde. «Die Nutzwälder sind längstens erschlossen.» Trotzdem bekunde die Industrie grosse Mühe.
Georges Theiler (FDP/LU) störte sich daran, dass mit der gemeinsamen Finanzierung der Walderschliessung eine neue Verbundaufgabe von Bund und Kantonen eingeführt würde. Auch Umweltministerin Doris Leuthard erinnerte an die Aufgabenteilung, wie sie der Finanzausgleich festlege: «Der Schutzwald ist Sache des Bundes, die Kantone sind für den Nutzwald zuständig.»
Diese Argumente wussten zu überzeugen – der Rat sprach sich mit 29 zu 12 Stimmen und 2 Enthaltungen für den Vorschlag des Bundesrates aus. Er lehnte zudem eine Motion aus dem Nationalrat ab, die die Walderschliessung ausserhalb des Schutzwaldes ebenfalls zur Bundessache erklären wollte.
Der Gesamtvorlage stimmte der Ständerat schliesslich mit nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung zu. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.