Effiziente Spitäler sollen den Lohn ihrer Mühen als Gewinn ernten dürfen. Eine entsprechende Motion des Nationalrats in abgeänderter Form hat der Ständerat mit 24 zu 15 Stimmen gutgeheissen. Bedenken gab es, weil bereits ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil vorliegt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April entschieden, dass Spitäler mit dem seit 2012 geltenden Modell der Fallpauschalen Gewinne einstreichen dürfen. Dabei muss es sich aber um Effizienzgewinne handeln, und die Pauschalen müssen sich nach den Tarifen effizienter Spitäler richten.
Mit der vom Ständerat abgeänderten Motion wird genau dem Rechnung getragen. Gesundheitsminister Alain Berset riet darum, vor einer Gesetzgebung abzuwarten, wie sich das höchstrichterliche Urteil auswirkt. Erst wenn sich Unerwünschtes zeige, solle das Parlament eingreifen.
Kommissionssprecher Konrad Graber (CVP/LU) wollte sich darauf nicht einlassen. Der Nationalrat habe der Motion zugestimmt und solle nun auch zur abgeänderten Version Stellung nehmen – und zwar in Kenntnis des Urteils. An der grossen Kammer sei es dann, über eine Sistierung der Motion zu befinden.
Die Motion geht auf die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel zurück. Sie hatte kritisiert, dass die Preise auch unter dem Regime der neuen Spitalfinanzierung aufgrund der konkreten Kosten berechnet werden. Ungeachtet der Qualität würden Hochkostenspitäler weiterhin belohnt und kosteneffiziente Spitäler bestraft. Genau dies sollte mit dem neuen Finanzierungssystem eigentlich verhindert werden.