Ständerat will höhere Hürden bei erleichterter Einbürgerung

Die erleichterte Einbürgerung für Ehepartner wird nicht abgeschafft, doch hat das Parlament die Hürden erhöht: Wer eingebürgert werden will, muss künftig auch im erleichterten Verfahren die Integrationskriterien erfüllen, zum Beispiel also eine Landessprache sprechen.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga am Donnerstag im Ständerat (Bild: sda)

Die erleichterte Einbürgerung für Ehepartner wird nicht abgeschafft, doch hat das Parlament die Hürden erhöht: Wer eingebürgert werden will, muss künftig auch im erleichterten Verfahren die Integrationskriterien erfüllen, zum Beispiel also eine Landessprache sprechen.

Ehepartner werden weiterhin erleichtert eingebürgert, allerdings werden die Hürden höher. So müssen im erleichterten Verfahren die Integrationskriterien künftig auch erfüllt werden, darunter fällt beispielsweise das Beherrschen einer Landessprache.

Der Ständerat hat sich am Donnerstag bei den Beratungen zum totalrevidierten Bürgerrechtsgesetz in diesem Punkt für die härtere Linie des Nationalrates ausgesprochen. Er folgte mit 19 zu 17 Stimmen einem entsprechenden Antrag von Pankraz Freitag (FDP/GL).

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die Integrationskriterien bei der erleichterten Einbürgerung lediglich geprüft werden. Müssten die Integrationskriterien wie im normalen Einbürgerungsverfahren erfüllt sein, könne nicht mehr wirklich von einer erleichterten Einbürgerung die Rede sein, gab Justizministerin Simonetta Sommaruga zu bedenken. Den Ständerat überzeugte dies aber offenbar nicht.

Erleichterung gilt nicht für gleichgeschlechtliche Paare

Zu den Integrationskriterien, die künftig nun auch bei der erleichterten Einbürgerung erfüllt sein müssen, gehört neben den Sprachkenntnissen, dem Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Respektierung der Werte der Bundesverfassung auch die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung.

Peter Föhn (SVP/SZ) wollte die erleichterte Einbürgerung für Ehepartner ganz abschaffen. Dieser Antrag blieb chancenlos. Gleichgeschlechtliche Partner in eingetragener Partnerschaft können indes weiterhin nicht von der erleichterten Einbürgerung profitieren. Für eine Änderung müsste die Verfassung geändert werden. Der Rat liess das Problem daher beiseite.

Beratungen noch nicht abgeschlossen

Der Ständerat hatte die Beratungen zum Bürgerrechtsgesetz am Montag aufgenommen, am Donnerstag setzt er sie fort. Er schaffte es aber aus Zeitgründen erneut nicht, das Gesetz zu Ende zu beraten. Offen sind indes nur noch wenige Entscheide.

In vielen Punkten ist der Ständerat den Vorschlägen des Bundesrates gefolgt. Nach seinem Willen sollen die Kriterien für die Einbürgerung präzisiert, aber nicht erheblich verschärft werden. Der Nationalrat möchte die Hürden für den Schweizerpass dagegen generell anheben.

In einem Punkt sind sich die Räte einig: Wer keine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) hat, soll künftig nicht mehr eingebürgert werden. Dies hatte der Bundesrat so vorgeschlagen. Im Gegenzug möchte er die Mindestaufenthaltsdauer im Land von heute zwölf auf acht Jahre senken. Der Ständerat ist damit einverstanden, der Nationalrat will dagegen nur Personen einbürgern, die mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben.

Am Donnerstag stand unter anderem noch die Mindestaufenthaltsdauer in der Gemeinde und im Kanton zur Debatte. Nach dem Willen des Ständerates sollen die Kantone eine Mindestaufenthaltsdauer von höchstens drei Jahren verlangen können. Der Nationalrat möchte die Kantone dazu verpflichten, eine Mindestaufenthaltsdauer von drei bis fünf Jahren vorzuschreiben.

Grosse Differenzen zwischen Kantonen

Heute können Einbürgerungswillige in manchen Kantonen nach zwei Jahren ein Gesuch stellen und in anderen erst nach zwölf Jahren. Ausserdem ist es möglich, dass das Gesuch verfällt, wenn jemand den Kanton wechselt. Dies sei nicht mehr zeitgemäss, sagte Sommaruga. Der Ständerat strich den Artikel, mit welchem der Bundesrat dies ändern wollte, dennoch aus dem Gesetz.

Umstritten ist weiter, ob die Jahre, die jemand als vorläufig Aufgenommener in der Schweiz gelebt hat, bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer weiterhin angerechnet werden oder nicht. Der Nationalrat will die Jahre nicht mehr anrechnen. Der Ständerat hat dazu noch keinen Entscheid gefällt.

Bereits am Montag hatte der Ständerat dagegen über die Kriterien für eine erfolgreiche Integration entschieden, die neben der Mindestaufenthaltsdauer Voraussetzung für die Einbürgerung sein soll. Wer Schweizerin oder Schweizer werden will, muss sich nach dem Willen des Ständerates in einer Landessprache gut verständigen können. Der Nationalrat möchte eine gute Verständigung in Wort und Schrift verlangen.

Der Ständerat will ferner im Gesetz verankern, dass die Kantone neben den gesetzlichen Mindestanforderungen weitere Integrationskriterien formulieren können. Robert Cramer (Grüne/GE) räumte ein, dass damit das ursprüngliche Ziel schweizweit einheitlicher Kriterien ein Stück weit aufgegeben werde. Dies sei jedoch richtig so, denn die Schweiz sei zu vielfältig, um überall dieselben Kriterien einzuführen.

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