Im vergangenen Jahr versenkte das Parlament ein allgemeines Widerrufsrecht im Onlinehandel. Nun sollen zumindest jene Konsumenten geschützt werden, die Waren am Telefon bestellen.
Heute sieht das Schweizer Recht nur bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht vor. Der Ständerat schlug ursprünglich vor, dass auch jene Verträge widerrufen werden können, die über das Internet abgeschlossen wurden.
Gegen diese Ausdehnung des Widerrufsrechts sperrte sich eine bürgerliche Mehrheit des Nationalrats. Schliesslich schwenkte auch der Ständerat auf diese Linie ein und kippte im Dezember das Widerrufsrecht für Internetkäufe. Dies, obwohl Justizministerin Simonetta Sommaruga gewarnt hatte, dass sich Internet und Telefonie heute nicht mehr trennen liessen, die «künstliche Unterscheidung» deshalb gar nicht umgesetzt werden könne.
Um nicht die ganze Vorlage scheitern zu lassen, schickte der Ständerat das Geschäft zur erneuten Beratung an seine Rechtskommission zurück. Diese schlug dann vor, den Konsumentenschutz wenigstens beim Telefonverkauf zu stärken – dies mit einer Teilrevision des Obligationenrechts.
Der Ständerat stimmte der stark entschlackten Vorlage am Donnerstag stillschweigend zu. Auch von Justizministerin Sommaruga kam keine Kritik an der Vorlage – diese sei «zurückgestutzt, aber kohärent». Nun befasst sich der Nationalrat mit dem Geschäft.
Verlängerung der Widerrufsfrist
Die Änderung des Obligationenrechts enthält neben dem Wiederrufsrecht für den Telefonhandel einen zweiten Punkt, der in den Räten unbestritten war: Die Widerrufsfrist soll von heute sieben auf künftig 14 Tage verlängert und damit an die in der EU geltende Regelung angepasst werden.
Die Vorlage geht zurück auf eine Parlamentarische Initiative des ehemaligen Neuenburger SP-Ständerats Pierre Bonhôte aus dem Jahr 2006.