Der Numerus clausus für das Medizinstudium bleibt bestehen. Der Ständerat hat am Montag eine Motion aus dem Nationalrat, welche die Zulassungsbeschränkungen bodigen wollte, ohne Gegenstimme abgelehnt.
Einig ging der Ständerat mit dem Nationalrat darin, dass bei der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten Handlungsbedarf besteht. Begründet wurde die Ablehnung mit den vielen Anstrengungen, die Bund und Kantone seit der Einreichung der Motion im Juni 2011 unternommen hätten. So sei zwischen 2000 und 2010 die Anzahl der Studienplätze für Humanmedizin an den Universitäten um 15 Prozent erhöht worden, erklärte Kommissionssprecherin Géraldine Savary (SP/VD).
Im laufenden Jahr habe die Universität Zürich ihre Aufnahmekapazitäten um 60 Plätze erhöht; die Universität Lausanne wolle bis 2018 ebenfalls 60 zusätzliche Studierende ausbilden. Genauso seien weitere Universitäten daran, die Zahl der Ausbildungsplätze in der Medizin zu erhöhen.
Für das Nein waren aber unter anderem auch föderalistische Gründe ausschlaggebend: Die Einführung beziehungsweise die Aufhebung des Numerus clausus liegt in der Kompetenz der Hochschulen oder ihrer kantonalen Träger. «Der Bund hat keine Möglichkeit, den Numerus clausus auf Kantonsebene aufzuheben», brachte Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Erinnerung.
Problem sei zudem nicht der Numerus clausus, problematisch seien die nicht vorhandenen klinischen Ausbildungsplätze, sagte der Bildungsminister. Doch auch hier sei Abhilfe geplant.
Und nicht zuletzt setzen der Ständerat und der Bundesrat auf das neue Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG), das 2015 in Kraft tritt, und mit welchem dem Motionsanliegen Rechnung getragen werden könnte. «Wir sind unterwegs, wir sind auf dem richtigen Kurs unterwegs», sagte Schneider-Ammann.