Ständerat will Strafen für Hehlerei mit gestohlenen Bankdaten

Hehlerei mit gestohlenen Bankdaten soll strafbar werden. Das verlangt der Ständerat. Die kleine Kammer hat am Dienstag eine entsprechende Motion seiner Rechtskommission ohne Gegenstimme gutgeheissen. Sie will damit eine Gesetzeslücke füllen.

Daten-Hehlerei soll strafbar werden (Symbolbild) (Bild: sda)

Hehlerei mit gestohlenen Bankdaten soll strafbar werden. Das verlangt der Ständerat. Die kleine Kammer hat am Dienstag eine entsprechende Motion seiner Rechtskommission ohne Gegenstimme gutgeheissen. Sie will damit eine Gesetzeslücke füllen.

Bei der Bekämpfung von Datendieben sollen die Strafverfolgungsbehörden ein neues Instrument erhalten. Bestraft werden soll nicht nur der Diebstahl von Daten, sondern auch die Verwendung und Weitergabe derselben. Stimmt auch der Nationalrat zu, soll der Bundesrat eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.

Im Schweizer Recht klaffe für Datenhehlerei eine Lücke, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO). Hehlerei sei zwar strafbar, aber nicht für elektronische Daten. „Datenhehler gehen deshalb in der Regel straflos aus.“

Prüfen soll der Bundesrat gemäss der Motion zudem, ob sich die Strafbarkeit auch auf die Publikation solcher Daten erstrecken soll und ob auch die Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen in den Tatbestand integriert werden kann. Die Pressefreiheit soll jedoch gewahrt bleiben.

Bundesrat einverstanden

Der Vorstoss der Kommission ersetzt eine Motion, die ein härteres Vorgehen gefordert hat. Dies ging dem Bundesrat zu weit. Mit der milderen Variante zeigte sich der aber Bundesrat einverstanden. Die Regierung räumte ein, dass Lücken bei der Verfolgung von Datendiebstählen bestünden.

Der Schweizer Finanzplatz sieht sich seit einigen Jahren immer wieder mit Fällen gestohlener Bankdaten konfrontiert. Für gestohlene Datensätze bezahlte beispielsweise Deutschland mehrere Millionen Euro an Informanten. Die Daten erlaubten Rückschlüsse auf Steuersünder.

Die Schweiz lehnt es ab, anderen Ländern Amtshilfe zu leisten, wenn die Fälle auf Informationen aus gestohlenen Datenbeständen basieren. Die Schweizer Justiz ging auch bereits gegen mehrere Datendiebe vor. Die neuen Steuerabkommen sehen vor, dass auf den Ankauf von Steuer-CDs verzichtet wird.

Nächster Artikel