Der Wolf darf in der Schweiz auch in Zukunft nicht gejagt werden. Der Ständerat hat am Mittwoch einen Vorstoss des ehemaligen Walliser CVP-Ständerats René Imoberdorf abgelehnt.
Der Entscheid fiel nach einer emotionalen Debatte mit 26 zu 17 Stimmen. Die Motion ist damit vom Tisch. Nein sagte der Ständerat auch zu einer Standesinitiative des Kantons Wallis mit demselben Anliegen.
Hätten National- und Ständerat zugestimmt, wäre der Schutz des Wolfes aufgehoben worden. Die Schweiz hätte die Berner Konvention kündigen müssen, den völkerrechtlichen Vertrag über den Artenschutz. Für die Gegner kam es nur schon aus diesem Grund nicht in Frage, den Wolf zur Jagd freizugeben.
«Unverhältnismässig und unsinnig»
Eine solche Konvention zu kündigen, sei etwas Schwerwiegendes, sagte Robert Cramer (Grüne/GE). Die regelmässigen Wolfsdebatten im Parlament bezeichnete er als «unverhältnismässig und unsinnig». Jedes Jahr würden rund 200 Schafe von Wölfen gerissen. Gleichzeitig würden Tausende von Schafen sterben, weil sie verunfallten oder erkrankten. Jene, die vorgäben, sich für die Schafe einzusetzen, sollten anderswo ansetzen.
Daniel Jositsch (SP/ZH) stellte fest, ein Grossteil der Bevölkerung sei der Ansicht, der Wolf müsse Platz haben in der Schweiz. Es brauche Kompromisse, aber die Motion gehe viel zu weit. Den Wolf zum Abschuss freizugeben, würde bei 20 bis 40 Exemplaren bedeuten, das Tier in der Schweiz auszurotten. «Ein bisschen Natur muss doch auch noch sein», befand Jositsch. Auch Thomas Minder (parteilos/SH) befand, es sollte nicht alles ausgerottet werden, was kreuche und fleuche.
Ein Gramm Schaf für den Wolf
Roberto Zanetti (SP/SO) versicherte, er habe grosses Verständnis für die Bevölkerung in den Berggebieten. Aber er werde Nein stimmen. Bei einem Ja könnte auch eine säugende Wölfin abgeschossen werden. «Das ist unethisch», sagte Zanetti mit Verweis auf die Legende zur Gründung Roms. Er erinnerte ferner an die Schafe, die für den Fleischkonsum geschlachtet werden. Der Pro-Kopf-Verbrauch von Lammfleisch liege bei 1,4 Kilogramm. Ein Gramm davon dem Wolf abzugeben, liege im Bereich des Tolerierbaren.
Sollte das Parlament den Wolf zum Abschuss freigeben, werde es ein Referendum geben, prognostizierte Zanetti. «Reizen Sie nicht hungrige Wölfe, aber reizen sie auch nicht die Tierschützer.» Stefan Engler (CVP/GR) warnte ebenfalls vor einer Eskalation. Am Ende hätten die Bergkantone womöglich gar keine Eingriffsmöglichkeiten, gab er zu bedenken. Gleichzeitig kritisierte er die romantisierende Sicht der Städter auf das Berggebiet – und plädierte dafür, den Bundesrat ein neues Wolfsmanagement ausarbeiten zu lassen.
Wolf nur auf dem Poster schön
Die Befürworter der Motion argumentierten, die Zunahme der Wölfe müsse im Interesse der Berggebiete gebremst werden. Bei Tieren werde es sofort emotional, sagte Beat Rieder (CVP/VS). Es stelle sich die Frage, wo da noch die Verhältnismässigkeit sei zwischen den Interessen des Menschen und jenen des Tieres.
«Mit dem Raubtier können alle gut leben, solange es ihnen nur auf dem Poster an der Wand begegnet», stellte Rieder fest. Anders sei es, den Wolf vor der Haustüre zu haben. Die grösste Bedrohung für die Berglandwirtschaft sei nicht die Strukturschwäche, sondern der Wolf. Die Bäuerinnen und Bauern seien nicht mehr bereit, unter diesen Bedingungen zu arbeiten.
Auch andere Staaten handeln
Die Schadenszahlen stiegen, sagte Rieder. Der Wolf sei nicht ein Problem des Kantons Wallis oder der Schweiz. Viele Westeuropäische Staaten ergriffen Massnahmen. Der Wolf sei nicht mehr von der Ausrottung bedroht. Die Tiere müssten mit einfachen Verfahren eliminiert werden können, denn der Herdenschutz funktioniere nicht.
Werner Hösli (SVP/GL) wies auf die Kosten des Herdenschutzes hin. Wer Herdenschutz fordere, habe keine Ahnung von Alpwirtschaft. Martin Schmid (FDP/GR) stellte fest, die Emotionen gingen auf beiden Seiten hoch. Auch im Kanton Graubünden sei der Wolf ein wichtiges Thema. Es sei die Aufgabe der Politik, einer weiteren Verhärtung der Fronten entgegenzuwirken.
Schutz bereits gelockert
Das Parlament hatte erst vor kurzem einer Lockerung des Wolfsschutzes zugestimmt. Jungwölfe eines Rudels dürfen demnach unter gewissen Voraussetzungen abgeschossen werden – namentlich dann, wenn sich die Tiere regelmässig in der Nähe von Siedlungen aufhalten. Der Bundesrat will im Sommer eine Revision des Jagdgesetzes vorlegen, wie Umweltministerin Doris Leuthard sagte.
Schon 2012 hatte der Bundesrat die Möglichkeit geschaffen, einzelne Wölfe abzuschiessen, wenn trotz Herdenschutzmassnahmen grosse Schäden an Nutztieren auftreten. Mit einer weiteren Revision der Jagdverordnung 2013 wurden die rechtlichen Grundlagen für die finanzielle Abgeltung von Herdenschutzmassnahmen geschaffen.
Das Zusammenlegen regeln
Leuthard stellte fest, es habe schon mit verschiedenen Tieren Probleme gegeben. Und immer gehe es darum, ein Miteinander zu ermöglichen. Das Zusammenleben müsse geregelt werden. Nicht zu ändern sei aber, dass der Wolf ein Raubtier sei. «Tiere fressen Tiere», sagte Leuthard. «Wenn Sie die Natur abschaffen wollen, können Sie das vielleicht verhindern.»
In seiner Antwort auf die Motion Imoberdorfs hatte der Bundesrat darauf hingewiesen, dass eine Kündigung der Berner Konvention negative Folgen für den Schutz vieler Arten und Lebensräume hätte. Die ganzjährige Jagd auf den Wolf würde zudem Artikel 78 der Bundesverfassung widersprechen, der den Bund dazu verpflichtet, bedrohte Arten vor der Ausrottung zu schützen.