Ständeratskommission fordert Verringerung von Steuerausfällen

Am Kapitaleinlageprinzip, das im Zuge der Unternehmenssteuerreform das zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe geführt hat, will die ständerätliche Wirtschaftskommission festhalten. Doch sie fordert, dass die Ausfälle mit der Unternehmenssteuerreform III kompensiert werden.

Bundeshauskuppel spiegelt sich in einer Wasserlache (Archiv) (Bild: sda)

Am Kapitaleinlageprinzip, das im Zuge der Unternehmenssteuerreform das zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe geführt hat, will die ständerätliche Wirtschaftskommission festhalten. Doch sie fordert, dass die Ausfälle mit der Unternehmenssteuerreform III kompensiert werden.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beschloss mit 8 zu 4 Stimmen eine entsprechende Kommissionsmotion, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Im Auge hat die WAK Ausfälle, die „wesentlich höher sind“ als im Abstimmungsbüchlein zur Unternehmenssteuerreform II vorausgesagt.

Diese Steuerausfälle müssten durch eine Gesetzesänderung oder im Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform III ganz oder zum Teil kompensiert werden, fordert die WAK. Dabei müsse den geschätzten Steuer-Mehreinnahmen Rechnung getragen werden.

Am Grundsatz, wonach die Kapitaleinlagen steuerfrei an die Inhaber der Anteile zurückbezahlt werden, will die WAK aber festhalten. Das Kapitaleinlageprinzip erlaubt es Firmen, ihre Aktionäre über steuerfreie Agio-Rückzahlungen am Gewinn zu beteiligen, statt ihnen steuerpflichtige Dividenden auszurichten.

Knappes Ja

Das Stimmvolk hiess die Unternehmenssteuerreform II im Jahr 2008 mit 50,5 Prozent Ja-Stimmen gut. In der Abstimmungsbroschüre war von Steuerausfällen in der Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages die Rede gewesen.

Die Anfang 2011 in Kraft gesetzte Neuerung führte vergangenes Jahr aber zu Ausfällen bei der Verrechnungssteuer von 1,2 Milliarden Franken. In Zukunft werden jährliche Ausfälle von bis zu 600 Millionen Franken erwartet.

Der WAK lagen zwei Motionen aus der kleinen Kammer vor, die auf eine Verringerung der Steuerausfälle abzielen. Beide Absender seien bereit, ihre Vorstösse zurückzuziehen, sollte der Ständerat die Kommissionsmotion annehmen.

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