Einige der geplanten Änderungen des Asylgesetzes sollen für dringlich erklärt werden. Nach dem Nationalrat hat sich auch die vorberatende Kommission des Ständerates dafür ausgesprochen. So soll es rasch spezielle Zentren für renitente Asylsuchende geben.
Werden Bestimmungen für dringlich erklärt, können sie unmittelbar nach dem Abschluss der parlamentarischen Beratungen in Kraft treten. Die Anwendung der Volksrechte wird suspendiert: Anders als im normalen Gesetzgebungsverfahren kann ein Referendum gegen die Änderungen erst nachträglich ergriffen werden.
Die Bundesverfassung sieht dieses Vorgehen für ein Gesetz vor, dessen Inkrafttreten „keinen Aufschub duldet“. In der staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK) war umstritten, ob diese Voraussetzung bei allen Bestimmungen erfüllt ist, die für dringlich erklärt werden sollen.
Knapper Entscheid zur Wehrdienstverweigerung
Nicht einig waren sich die Kommissionsmitglieder bei der Wehrdienstverweigerung, die künftig kein Asylgrund mehr sein soll, und bei den Schweizer Botschaften im Ausland, die keine Asylgesuche mehr entgegennehmen sollen.
Die Kommission sprach sich mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung dafür aus, die Bestimmung zur Wehrdienstverweigerung für dringlich zu erklären. Bei der Bestimmung zum Botschaftsasyl fiel der Entscheid mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Einigkeit bei Zentren für Renitente
Unbestritten war in der Kommission dagegen, dass es dringlich sei, besondere Zentren für renitente Asylsuchende zu schaffen. Auch die bewilligungsfreie Umnutzung von Bauten des Bundes zur Unterbringung Asylsuchender erachtet die Kommission einhellig für dringlich. Folgt der Rat seiner Kommission, können sich Kantone und Gemeinden schon bald nicht mehr dagegen wehren, dass auf ihrem Gebiet in Bundesbauten vorübergehend Asylsuchende untergebracht werden.
Zusätzlich für dringlich erklären möchte die Ständeratskommission eine weitere Bestimmung: Der Bundesrat soll ermächtigt werden, im Rahmen von Testphasen für neue Verfahrensabläufe von geltenden Gesetzesbestimmungen abzuweichen.
Entscheid noch im September
Die Gültigkeit eines dringlichen Gesetzes muss befristet werden. Sollen die Bestimmungen länger gelten, müssen sie vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ins ordentliche Recht überführt werden. Nach dem Willen des Nationalrates soll die Frist nach zwei Jahren ablaufen. Die Ständeratskommission hat sich für drei Jahre ausgesprochen.
Der Ständerat wird das Asylgesetz in der kommenden Herbstsession beraten. Die Schlussabstimmung zu den dringlichen Gesetzesänderungen findet voraussichtlich am letzten Tag der Herbstsession statt, am 28. September. Die übrigen Änderungen des Asylgesetzes werden die Räte wohl erst in der Wintersession verabschieden.
Umstrittenes Nothilfe-Regime
Unter den nicht dringlichen Änderungen ist das Nothilfe-Regime besonders umstritten. Geht es nach dem Willen des Nationalrates, sollen künftig alle Asylsuchenden nur noch Nothilfe statt Sozialhilfe erhalten. Die Ständeratskommission lehnt ein reines Nothilfe-Regime ab. Sie schlug vergangene Woche vor, ein solches Regime nur für renitente und abgewiesene Asylsuchende einzuführen.
Alle anderen Asylbewerber sollen weiterhin Sozialhilfe erhalten. Allerdings soll im Gesetz verankert werden, dass die Sozialhilfebeiträge für Asylsuchende geringer sein müssen als für andere Sozialhilfebezüger. In der Praxis ist dies schon heute der Fall.